Grasser-Anwalt Ainedter ortet "Schwachsinn" in Anklage

Grasser-Anwalt Ainedter in der ZiB2.
Grasser-Anwalt Ainedter in der ZiB2.(c) Screenshot
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Grasser-Anwalt Manfred Ainedter wirft der Staatsanwalt Schlampigkeit vor. "Man muss versuchen, diesen Prozess abzuwürgen", sagt er.

Rechtsanwalt Manfred Ainedter übt weiter Kritik an der Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) gegen seinen Mandanten, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Bezüglich des angeblichen Tatplans sprach er am Dienstag in der ZiB2 des ORF von "Schwachsinn". Grasser werde "natürlich" auf unschuldig plädieren.

"Wenn man sich die Anklage anschaut, dann kommt man schon nach 88 von 825 Seiten darauf, was für ein Schwachsinn hier steht", so Ainedter. Er führte daher aus, was dort steht: "Bei der ersten Konfrontation Berners (dem früheren Kabinettschef im Verkehrsministerium unter FPÖ-Ressortchef Micheal Schmid, Anm.), er ist der einzige, der den Tatplan (der Vorwurf, die Bereicherung beim Buwog-Verkauf sei von Anfang an geplant gewesen, Anm.) behauptet, war Hochegger derart überrascht, dass er die Schilderung gar nicht bestritt und sogar die personelle Strukturierung als nachvollziehbar schilderte."

"Staatsanwaltschaft hat schlampig gearbeitet"

Nehme man sich jedoch die Beschuldigtenvernehmung von Hochegger her, stehe dort "haargenau das Gegenteil" von dem, was die Anklage unterstellt. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass es mein Konstrukt ist, ich kann mich nicht daran erinnern, mit Grasser jemals über so ein Thema gesprochen zu haben, er hätte mich hochkant bei der Tür hinausgeworfen", zitierte Ainedter. "Ich unterstelle der Staatsanwaltschaft, dass sie schlampig gearbeitet hat und alles zu Lasten der Angeklagten auslegt, was nur irgendwie auszulegen ist. Zum Teil ist das einfach aktenwidrig", so Ainedter.

Von ZiB2-Moderator Armin Wolf darauf angesprochen, dass er sich geirrt habe, als er 2010 verkündet habe, es werde niemals zu einer Anklage kommen, erklärte Ainedter: "Ich habe mich geirrt, weil der Druck der Öffentlichkeit und diese unfassbare mediale Vorverurteilung, die einmalig in der Justizgeschichte ist, so groß waren. So etwas war noch nie da."

"Muss versuchen, diesen Prozess abzuwürgen"

Den Vorwurf der Verzögerung wegen des angekündigten Einspruchs gegen die Korruptionsanklage ließ Ainedter nicht gelten. "Nach sieben Jahren gelinde gesagt ist es schon wurscht", meinte er. "Man muss trotzdem versuchen, diesen Prozess abzuwürgen, indem der Anklage keine Folge gegeben wird. Dazu gibt es das Rechtsinstitut des Einspruchs. Das geht sich natürlich in 14 Tagen seriöserweise unmöglich aus, daher werden wir versuchen, eine Gesetzesänderung herbeizuführen und zum Verfassungsgerichtshof gehen, der eine Verlängerung dieser Einspruchsfrist anordnen soll."

Man müsse die Verzögerung in Kauf nehmen, so der Anwalt. "Der Rechtsstaat kann nicht auf Zeit schauen, das haben ja die Anklagebehörden auch nicht getan. Sieben Jahre haben sie ermittelt, vor fünf Jahren hätte man das schon anklagen können, wenn man der Meinung ist, dass das Sache ist. Jetzt sind wir im achten Jahren, jetzt werden wir halt in zwei Jahren verhandeln, darauf soll es nicht mehr ankommen."

(APA/Red.)

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