Elsner: "Ich habe Beweise für meine Unschuld vorgelegt"

Helmut Elsner mit seiner Frau
Helmut Elsner mit seiner FrauAPA/HELMUT FOHRINGER
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Der frühere Generaldirektor der Bawag kämpft weiter gegen seine Verurteilung im Bawag-Prozess. Über seinen Wiederaufnahmeantrag entscheidet jetzt das Oberlandesgericht Wien.

Der frühere Generaldirektor der Bawag, Helmut Elsner, kämpft weiter gegen seine Verurteilung im Bawag-Prozess, in dem er wegen Untreue zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war. Im Zuge seines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens war Elsner am 27. September 2016 in Wien persönlich einvernommen worden. "Ich habe Beweise für meine Unschuld vorgelegt", sagte Elsner, der gerade in Österreich urlaubt, am Donnerstag. Sein Wiederaufnahmeantrag wurde in erster Instanz abgelehnt, jetzt muss das Oberlandesgericht Wien über seine Beschwerde dagegen entscheiden. Der Akt sei sehr umfangreich, wann eine Entscheidung über die Beschwerde fallen werde stehe noch nicht fest, hieß es aus dem OLG Wien.

Elsner verwies indes auf Unterlagen, aus denen hervorgehe, dass der Investmentbanker Wolfgang Flöttl nicht das ganze Bawag-Geld verloren haben könne bzw. dass er die Bawag betrogen habe. Darunter ist etwa eine Verdachtsmeldung der Finanzstrafbehörde von Bermuda aus dem Jahr 2006 an Österreich zu einer Liegenschaft, wonach Flöttl in dringendem Verdacht stehe, 21 Millionen US-Dollar aus Bermuda abzuziehen. Die Liegenschaft sei der Bawag verpfändet gewesen, für Elsner ergibt sich daraus ein massiver Betrugsverdacht gegen Flöttl.

Eine weitere Liegenschaft unter dem Namen "Sounion West" habe Flöttl um 12 Millionen Dollar an seine Sekretärin verkauft und zurückgemietet, die Miete von 43.000 Dollar monatlich habe er der Bawag als Betriebskosten verrechnet. Trotz dieser Sale-and-Lease-Back-Konstruktion habe Flöttl die bereits verkaufte Liegenschaft an die Bawag als Sicherheit verpfändet - für Elsner ein weiterer Hinweis auf den Betrugsverdacht gegen Flöttl. Diesen habe die Staatsanwaltschaft nie untersucht, wirft er der österreichischen Justiz vor.

Eigene Verurteilung für Elsner nicht nachvollziehbar

Seine eigene Verurteilung wegen Untreue an der Bawag ist für den langjährigen früheren Spitzenbanker nach wie vor nicht nachvollziehbar. Er habe damals auf Wunsch des "Machthabers" der Bank, des ÖGB, die Geschäfte mit Wolfgang Flöttl wieder aufgenommen. Sein Vorgänger an der Bank-Spitze, der inzwischen verstorbene Walter Flöttl, habe bei seiner letzten Bilanz einen hohen Gewinn nur durch Verlagerungen in Tochtergesellschaften erzielt, die nicht konsolidiert werden mussten. Er selber habe dann unter neuen gesetzlichen Vorschriften diese Tochtergesellschaften konsolidieren müssen, als Ergebnis hätte eine Kürzung der Dividende gedroht. Da der ÖGB dies nicht gewollt habe, habe er ihn nach anderen Möglichkeiten gefragt - also habe er die Flöttl-Geschäfte wieder aufgenommen, argumentiert Elsner.

Neben den Bemühungen um seine strafrechtliche Rehabilitation laufen gegen Elsner auch noch Schadenersatzverfahren des ÖGB und der Bawag. Der ÖGB habe im Verfahren der "AVB Holding GmbH gg. ua Helmut Elsner" ihm "Ewiges Ruhen des Verfahrens" angeboten, sagte Elsner. Er habe dieses Angebot aber bisher nicht angenommen. Elsner sieht sich nach wie vor vom ÖGB als "Bauernopfer" missbraucht. "Man hat den Eindruck, man wollte mich einfach verurteilen, das hat man gebraucht - um von Fehlern des ÖGB vielleicht abzulenken", meint er.

Wolfgang Flöttl, die ÖGB- und Bawag-Vertreter haben alle Vorwürfe Elsners stets entschieden zurückgewiesen. Seitens der Justiz erklärte zuletzt Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, dass die Frage, ob Flöttl das Geld verspekuliert habe oder nicht, für die Verurteilung Elsners wegen Untreue nicht relevant gewesen sei.

Auf einen Blick

Der frühere Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner kämpft seit seiner Verurteilung im Bawag-Prozess für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Am 17. Juli 2007 hatte der Prozess im Wiener Straflandesgericht begonnen, am 4. Juli 2008 fiel das erstinstanzliche Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner: Zehn Jahre Haft, die Höchststrafe, wegen Untreue an der Bank.

Obwohl das erstinstanzliche Urteil vom Obersten Gerichtshof (OGH) am 23. Dezember 2010 teilweise aufgehoben wurde, blieb die Verurteilung zur zehnjährigen Haftstrafe aufrecht. Auch vorm Europäischen Menschenrechtsgerichtshof blitzte Elsner mit seinen Beschwerden ab. Elsner war der einzige von neun Angeklagten im Bawag-Prozess, der ins Gefängnis musste.

Am 7. Juli 2011 wurde der damals 76-Jährige nach insgesamt viereinhalbjähriger Haft wegen Haftunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen freigelassen. Seitdem bemüht sich der pensionierte Banker umso mehr, eine Wiederaufnahme seines Verfahrens zu erreichen, um seine Verurteilung zu bekämpfen. Dazu kam der seit Ende des Prozesses in Deutschland lebende Elsner sogar zu einer Einvernahme nach Wien ins Bundeskriminalamt, wo er am 27. September 2016 seine Argumente darlegte.

Sein Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens wurde am 16. Dezember 2016 abgewiesen, dagegen richtete er eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien. Beim OLG liegt nun der umfangreiche Akt, wann darüber eine Entscheidung fallen wird ist noch offen.

(APA)

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