Pensionen

Der große Wurf bei den Pensionen bleibt aus

Wer lange gearbeitet hat, soll mehr zum Leben haben.
Wer lange gearbeitet hat, soll mehr zum Leben haben.(c) Michael Gruber / EXPA / pictured (Michael Gruber)
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Wer lange gearbeitet hat, soll mehr bekommen, Sonderpensionen im staatsnahen Bereich sollen dagegen abgeschafft werden. Und bei gesundheitlichen Problemen soll eine „Teilpension“ gewährt werden.

Das wird vielen nicht weit genug gehen: Die neue schwarz-blaue Regierung plant zwar eine Pensionsreform – aber keine tiefgreifenden Einschnitte beim Pensionsantrittsalter, wie dies von vielen Experten gefordert wird. Die oft diskutierte und auch von der ÖVP geforderte Pensionsautomatik, mit der sich das Pensionsantrittsalter an die steigende Lebenserwartung anpasst, wird nicht kommen. Dafür aber eine Reihe anderer Reformen.

Die Handschrift der FPÖ trägt jener Teil der Pensionspläne, bei dem es um die Mindestpensionen geht: Wer 40 Beitragsjahre hat, bekommt künftig eine Mindestpension von 1200 Euro, das sind um etwa 310 Euro mehr als derzeit. Auch wer 30 Beitragsjahre aufweisen kann, bekommt laut Regierungsprogramm künftig mehr aus dem Topf: Für diese Personengruppe wird die Ausgleichszulage auf 1000 Euro aufgestockt. So neu dürfte das allerdings nicht sein: Laut der Homepage der Pensionsversicherungsanstalt ist das schon derzeit geltendes Recht. Ehepartner erhalten 1500 statt derzeit 1334 Euro, wenn einer der Partner 40 Versicherungsjahre hat. Zusätzlich dürfen Ausgleichszulagenbezieher künftig geringfügig dazuverdienen, falls sie bereits das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben.

Gegen die Stadt Wien. Auf der anderen Seite will die Regierung einsparen: „Alle noch verbliebenen Pensionsprivilegien“ im staatlichen und halbstaatlichen Bereich sollen stufenweise, konsequent und nachhaltig abgeschafft werden, heißt es im Regierungsprogramm. Diese Privilegien würden den Staat Millionen kosten und keinen sozialen oder gesellschaftlichen Mehrwert für die breite Masse der Bevölkerung bringen. Näher ins Detail geht das Papier nicht, mit einer einzigen Ausnahme: Die Stadt Wien ist konkret angeführt. Deren Pensionsreform soll früher umgesetzt werden, als von der rot-grünen Stadtregierung geplant. Eingriffe in Pensionsrechte im staatsnahen Bereich sind nicht neu: So sind bereits Luxuspensionen – etwa jene der Nationalbank – gekürzt worden, was auch vor dem Verfassungsgerichtshof gehalten hat.

Möglich wären also Eingriffe etwa bei den ÖBB oder den Kammern, die zwar schon auf ASVG-Pensionen umgestellt haben, aber mit sehr langen Übergangsfristen. Jedenfalls geprüft werden sollen die Bedingungen, unter denen staatsnahe Betriebe wie ÖBB und Post ihre Pensionierungen vornehmen. Bekanntlich gibt es da einen besonders hohen Anteil an Berufsunfähigkeitspensionen.

Kryptisch bleibt das Regierungsprogramm auch bei weiteren Maßnahmen zum Thema „Nachhaltigkeit“: So sollen die Witwen- und Waisenpensionen ebenso evaluiert werden, wie jene, die ins Ausland bezahlt werden. Und auch zur geplanten „Reform der Invaliditätspension“ gibt es keine näheren Angaben.

Eine Erleichterung gibt es für Pensionisten, die weiterarbeiten: Sie werden ab Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters künftig keine Pensionsbeiträge mehr bezahlen müssen, so sie schon eine Eigenpension beziehen. Dafür wird eine derzeit sehr beliebte Maßnahme zurückgeschraubt: Die Altersteilzeit. Das Zugangsalter für diese vom AMS mitfinanzierte Teilzeit soll auf 55 Jahre für Frauen und 60 Jahre für Männer (derzeit 53/58) angehoben werden.

Vorgesehen ist weiters eine verstärkte Förderung der zweiten und dritten Säule des Pensionssystems: Die private und betriebliche Pensionsvorsorge sollen steuerlich gestützt werden.

Einkommensschutz statt Berufsschutz. Sprengkraft verspricht ein weiteres Vorhaben: Die Regierung will den Berufsschutz für ältere Arbeitnehmer durch einen „Einkommensschutz“ ersetzen. Einen Berufsschutz gibt es etwa bei der Verpflichtung von Arbeitslosen, einen neuen Job anzunehmen oder bei der Berufsunfähigkeitspension: Die wird bei Angestellten gewährt, wenn der bisher ausgeübte Beruf aus Gesundheitsgründen nicht ausgeübt werden kann. Künftig soll es eine „Teilpension“ geben, wenn man beim Wechsel in einen anderen Job Einkommensverluste erleidet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.12.2017)

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