Regierung stellt Besserstellungen für Behinderte infrage

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Wegen Budgetknappheit soll das Erwachsenenschutzgesetz nicht wie geplant Mitte 2018 in Kraft treten, berichten Behindertenvertreter. Das Gesetz hätte das Sachwalterrecht ablösen sollen. Behinderten- und Volksanwaltschaft reagieren empört.

Mit 1. Juli 2018 sollte ein Gesetz in Kraft treten, das Menschen mit Behinderung mehr Autonomie und Selbstbestimmung bringen sollte. Wie am Montag bekannt wurde, stellt die Regierung die Neuerung infrage und plant eine Verschiebung dieses Erwachsenenschutzgesetzes mit der Begründung, dass dafür das Geld fehle. Aus dem zuständigen Justizministerium hieß es, das Gesetz sei "Verhandlungsgegenstand der laufenden Budgetverhandlungen". Mehr könne man dazu nicht sagen.

Das Gesetz, das im Vorjahr von allen Parteien im Parlament einstimmig beschlossen wurde, sollte das 30 Jahre alte Sachwalterrecht ablösen. Damit sollte die Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung nicht mehr pauschal eingeschränkt werden. Es sind abgestuft Formen der Vertretung vorgesehen, je nachdem, in welchem Ausmaß ein Mensch Unterstützung benötigt. Das neue Gesetz sollte etwa Menschen mit Behinderung, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit Demenz betreffen.

Diskussion um Finanzierung schon 2017

Die Kosten dafür hätten heuer 9,5 Millionen Euro betragen und wären in den nächsten Jahren kontinuierlich gesunken, 2019 auf acht Millionen, 2020 auf sieben und 2021 auf nur mehr zwei Millionen Euro. Die Anfangskosten ergeben sich durch den Personalmehrbedarf, der allerdings bis 2022 durch den Abbau von gerichtliche Erwachsenenvertretungen weitgehend zurückgehen wird, heißt es im Vorblatt zum Gesetz.

Im Sommer 2017 hatten der damalige Finanzminister Hans-Jörg Schelling und der damalige Justizminister Wolfgang Brandstetter (beide ÖVP) versichert, dass das Gesetz "im Interesse aller Betroffenen in vollem Umfang umgesetzt" werden könne, die Finanzierung sei gesichert. Schon damals hatte es in Medienberichten geheißen, über die Finanzierung werde gestritten. Der "Standard" hatte damals berichtet, dass das Finanz- dem Justizressort untersagt habe, Rücklagen für Neuerungen aufzulösen.

Bereits Gespräche mit Behindertenanwaltschaft

Die Behindertenvertreter sollen dem Vernehmen nach Montagfrüh von der Regierung darüber informiert worden sein, dass das Gesetz aus Geldmangel um zwei Jahre verschoben werden soll. Im Bundeskanzleramt war vorerst niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Die Behindertenanwaltschaft gab gegenüber der "Presse" an, bereits Gespräche mit Beteiligten über die Verschiebung geführt zu haben. Behindertenanwalt Hansjörg Hofer sagte in einer Aussendung, er sei "erschüttert" über die geplante Verschiebung; man habe vernommen, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf schon demnächst geplant sei.

"Das angebliche Hinausschieben auf den St. Nimmerleinstag des Erwachsenenschutzgesetzes ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen und jener, die seit Jahren für dieses Recht auf selbstbestimmtes Leben gekämpft haben", kritisierte Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung. "Diese Menschen haben offenbar keinen Stellenwert mehr für diese Bundesregierung." Mit ihrem Vorhaben lege die Bundesregierung "gesellschaftspolitisch wieder den Rückwärtsgang ein", so die Abgeordnete.

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(APA/epos)


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