Es gehe "um mehr Abschreckung in Richtung Täter und um mehr Prävention und Schutz für die Opfer", betont Staatssekretärin Karoline Edtstadler.
Die zur Reform des Strafrechts von der Regierung angekündigte Task Force nimmt am 13. März ihre Arbeit auf. Das verkündete die mit der Leitung des Gremiums beauftragte Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Dienstag. Es gehe "um mehr Abschreckung in Richtung Täter und um mehr Prävention und Schutz für die Opfer", erklärte sie in einer Aussendung.
In der Task Force werde man daher "evaluieren und genau schauen, wo wir das Strafrecht weiter nachschärfen müssen", so Edtstadler. "Und mir ist es ein großes Anliegen, den bestehenden Opferschutz weiter auszubauen."
Die geplanten Änderungen sollen höhere Mindeststrafen bei Sexualdelikten und bei Gewalt gegen Frauen und Kinder bringen. "Denn während viele Opfer ein Leben lang unter den an ihnen begangenen Verbrechen leiden, fallen die Strafen für die Täter – gerade auch in Relation zu Vermögensdelikten – oft gering aus", begründete die Staatssekretärin im Innenressort die Pläne.
Siebenköpfige Lenkungsgruppe
Die Lenkungsgruppe der Task Force, die Mitte März mit ihrer Arbeit beginnen soll, besteht neben Edtstadler aus dem Generalsekretär von Justiz- und Reformminister Josef Moser (ÖVP), Christian Pilnacek, sowie Kanzleramts-Sektionschefin Bernadett Humer (Sektion V: Familien und Jugend) sowie dem Sektionschef des Innenressorts, Matthias Vogl (Rechtssektion) und jenem des Sozialministeriums, Gerhard Aigner (Sektion Recht und Gesundheitlicher Verbraucherschutz).
In weiterer Folge sollen zwei Arbeitsgruppen eingesetzt werden, in denen Strafrechts-Experten für die Themen Opferschutz und aktive Täterarbeit Empfehlungen erarbeiten sollen.
(APA)