Der Koalition geht es um Signale an ihre Wähler. Aber da wäre dann noch die Sache mit dem Recht.
Es sind schlechte Nachrichten für die türkis-blaue Koalition. Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass Niederösterreichs Regeln für die Mindestsicherung verfassungswidrig sind. Dabei galten diese mit Einschränkungen für Zuwanderer und einer Maximalsumme für große Haushalte als Vorbild für eine bundesweite Regel. Die Bundesregierung lässt sich davon nicht beirren. Sie plant weiter mit einem ähnlichen Modell. So, wie sie auch die Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder in anderen EU-Staaten trotz rechtlicher Einwände durchzieht. Die Botschaft an die Wähler heiligt die Mittel. So lang halt, bis die Sache vor Gericht kommt.
„Wer arbeiten geht, darf nicht der Dumme sein“, erklärte die ÖVP Niederösterreich als Reaktion auf den VfGH-Entscheid. Da hat sie recht. Wie wäre es etwa, wenn die Koalition endlich die kalte Progression abschaffte? Das würde die Steuerzahler entlasten– ganz ohne Verfassungswidrigkeit.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.03.2018)