Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer, übernimmt die Leitung der U-Kommission zum Spital Nord. Damit kann die Untersuchung des Fiaskos beginnen.
Die Suche ist zu Ende, es zeichnet sich grünes Licht für die Untersuchungskommission zum Krankenhaus Nord ab: Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien, hat für den Vorsitz der Kommission zugesagt, wie der „Presse“ von mehreren Seiten im Rathaus bestätigt wird. Rech wurde aus einem Pool von Namen gezogen.
Die Juristin hat umfangreiche Erfahrung mit Untersuchungskommissionen in Wien, war sie doch stellvertretende Vorsitzende bei jener Kommission, welche die schweren Missstände in der Wiener Psychiatrie untersucht hatte. In dieser Zeit hat sich Rech den Ruf einer genauen, präzisen und fachlich äußerst kompetenten Vorsitzführung bei Untersuchungskommissionen erarbeitet.
"Habe Absichtserklärungen von zwei Kandidaten"
Auf „Presse“-Anfrage erklärt Thomas Reindl, Vorsitzender des Wiener Gemeinderats: „Ich habe Absichtserklärungen von zwei Kandidaten.“ Im Klartext: Eine Person hat sich bereits grundsätzlich dazu einverstanden erklärt, den Vorsitz zu übernehmen. Die zweite hat dasselbe für die Stellvertretung erklärt.
Dass Rech die Kommission leiten wird, dazu meint Reindl knapp: „Ich bestätige keine Namen.“ Solange die Zusage nicht schriftlich sei, werde er, Reindl, nichts dazu sagen. Wenn diese schriftlichen Zusagen eingetroffen sind, würden die betreffenden Personen aber in der nächsten Woche präsentiert.
U-Kommission kann noch vor dem Sommer starten
Damit zeichnet sich Licht am Ende des Tunnels ab, um die Untersuchungskommission für das Krankenhaus Nord doch noch vor dem Sommer zu starten – nach einer Reihe von Problemen. Denn alle potenzielle Vorsitzende, deren Namen bisher gelost wurde, hatten nach der Bedenkfrist abgesagt. Das hat nicht nur den Start der Untersuchungskommission verzögert, sondern auch die Dauer, womit die Kommission rund zweieinhalb Monate weniger Zeit hat, die Vorgänge rund um das Fiasko beim Spital Nord zu untersuchen.
Hintergrund: Eine Untersuchungskommission darf maximal ein Jahr lang dauern und diese Frist beginnt am Tag der Beantragung zu laufen (die Spital Nord-Kommission wurde Anfang April beantragt). Würde theoretisch ein Jahr lang kein Vorsitz gefunden werden, würde die Kommission beendet ohne jemals getagt zu haben.