Kritik an „Alleingang“ der WU Wien bei Zugangsbeschränkung – Juridicum an der Belastungsgrenze.
Wien.Der Antrag der WU Wien auf Zugangsbeschränkungen führt zu Verstimmungen zwischen den beiden größten Wiener Hochschulen: Das Vorgehen von WU-Rektor Christoph Badelt sei „ein unverständlicher Alleingang auf Kosten anderer“, sagt Heinz Mayer, Dekan am Juridicum der Uni Wien, zur „Presse“. Badelt hatte wegen „unzumutbarer Studienbedingungen“ eine Platzbeschränkung nach dem „Notfallparagrafen“ im Uni-Gesetz gefordert. Für Mayer ist das ein schlechter Versuch, die „Belastung auf andere Unis abzuwälzen“. Er befürchte enorme „Verdrängungseffekte“ auf die Uni Wien.
Und damit auch auf das Juridicum – das schon jetzt an der Grenze der Belastbarkeit angelangt sei: Vergangenes Wintersemester hätten 2300 Erstsemestrige am Juridicum inskribiert. Sollte die WU ihren Jus-Studiengang beschränken, drohe diese Zahl um 900 Personen anzusteigen, so Mayer. „Das stürzt uns in eine Krise.“
Weiterer Streitpunkt: das Rechtsgutachten, auf das sich die SPÖ beruft, um den WU-Antrag (der von der Regierung genehmigt werden muss) abzulehnen. Das Gutachten stammt ausgerechnet vom Juridicum; erstellt von der Verfassungsjuristin Gabriele Kucsko-Stadlmayer. Die WU nennt es „falsch und oberflächlich“. Für Mayer ist es „fachlich hervorragend gearbeitet und juristisch gut argumentiert“.
Die Überfüllung der WU habe sich Badelt übrigens „selbst zuzuschreiben“, sagt Mayer. „Er hat aggressiv um Studenten geworben, solange es Einnahmen durch Studiengebühren gab. Und jetzt hat er ein Problem.“ Zustimmen könne er Badelt nur in einem Punkt: Die Regierung müsse sich „endlich überlegen, wie mit den steigenden Studentenzahlen umzugehen ist“, sagt Mayer. „Man kann diese Menschen nicht mit gleich bleibenden finanziellen Mitteln ausbilden.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2010)