Kopftuch für Kneissl "nicht mit moderner Gesellschaft vereinbar"

Außenministerin Karin Kneissl
Außenministerin Karin Kneissl APA/GEORG HOCHMUTH
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20 Jahre Haft für das Abnehmen des Kopftuchs "zeigt, dass das Kopftuch mehr ist, als ein harmloses Kleidungsstück", verweist die Außenministerin auf ein Gerichtsurteil im Iran.

Die von der FPÖ nominierte Außenministerin Karin Kneissl hat das Kopftuch als "Symbol für die Unterdrückung der Frauen" kritisiert und ein Gerichtsurteil im Iran als Beleg dafür angeführt. 20 Jahre Haft für das Abnehmen des Kopftuchs "zeigt, dass das Kopftuch mehr ist, als ein harmloses Kleidungsstück und nicht nur ein religiöses Symbol", teilte Kneissl am Donnerstag in einer Aussendung mit.

Kneissl kritisierte das Urteil gegen Shaparak Shajarizadeh als "eklatante Verletzung der Menschenrechte". Der Fall zeige "sehr deutlich, dass wir die Rechte der Frauen effektiv schützen müssen", begrüßte die Außen- und Integrationsministerin das geplante Kopftuchverbot für Mädchen in Kindergärten und Volksschulen als "richtigen Schritt".

"Das Kopftuch ist auch ein Symbol für die Unterdrückung der Frauen aufgrund patriarchalischer und archaischer Vorstellungswelten, die mit einer modernen, offenen und freiheitsliebenden Gesellschaft nicht vereinbar sind", betonte Kneissl.

Die Außenministerin bezog sich auf Berichte, wonach Shajarizadeh zu 20 Jahren Haft, davon zwei Jahre ohne Bewährung, verurteilt worden sei. Auch der Rechtsbeistand, die Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh, und zeitweise sogar der neunjährige Sohn der Betroffenen seien inhaftiert worden.

Der Kopftuch-Paragraf

Neben zahlreichen pädagogischen Details, dem Bekenntnis zur Fortsetzung des verpflichtenden Gratiskindergartenjahrs und der neuen Zuschuss-Regelung des Bundes enthält der Regierungsentwurf zur 15a-Vereinbarung auch ziemlich explizit ein Kopftuch-Verbot.

Wörtlich heißt es in dem Papier: "Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen, ist in elementaren Bildungseinrichtungen Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes eine frühzeitige Sexualisierung der Kinder und damit eine geschlechtliche Segregation bezwecken und insofern mit verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung, insbesondere der Gleichstellung von Mann und Frau, nicht vereinbar sind." Die Vertragsparteien, also Bund und Länder, sollen sich verpflichten, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verwaltungsstrafrechtliche Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen Verstöße gegen ein solches Verbot gegenüber den Erziehungsberechtigten sanktioniert werden.

Zudem wird festgehalten, dass Werteorientierung "stärker verankert" werden soll. Weitere Schwerpunkte sind die sprachliche Frühförderung in den letzten beiden Kindergartenjahren, ein Ausbau des Betreuungsangebots für Unter-3-Jährige sowie eine österreichweit einheitliche Qualifikation der Fachkräfte und der Tagesmütter.

(APA)

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