Stewardess packt aus: „Um 20 Euro in den Urlaub, das hat seinen Preis“

Die Mitarbeiter der Billigairline Ryanair fordern bessere Arbeitsbedingungen.
Die Mitarbeiter der Billigairline Ryanair fordern bessere Arbeitsbedingungen.REUTERS
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Eine Ryanair-Flugbegleiterin spricht sich mitten im Streik über ihren Arbeitgeber aus.

Dublin/Frankfurt/Wien. Wenig Gehalt, kein Krankengeld, generell miese Arbeitsbedingungen: Diesen Vorwurf machen die Flugbegleiter der Billigairline Ryanair ihrem Arbeitgeber. Deshalb haben sie Mittwoch und Donnerstag zum bisher größten Streik in der Geschichte der Airline aufgerufen. Allein am Mittwoch mussten 500 Flüge gestrichen werden. Die Passagiere will Ryanair nicht entschädigen, teilte die Fluggesellschaft mit. Und sie kontert, dass ihre Flugbegleiter die besten Arbeitsbedingungen in der europäischen Billigfliegerbranche hätten, etwa ein Jahresgehalt von bis zu 40.000 Euro.

Eine Flugbegleiterin hat nun, naturgemäß anonym, ausgepackt und dem „Spiegel“ einen Einblick in ihr Arbeitsleben gewährt. Auch wenn manches emotional überzogen scheint – von „besten Bedingungen“ kann keine Rede sein.

Das Statement, mit dem die wie die meisten aus Osteuropa stammende Flugbegleiterin um Verständnis für den Streik bittet, sollte Passagieren zu denken geben: „Wenn ihr für 20 Euro in den Urlaub fliegt, hat das seinen Preis, und den zahlt bei Ryanair vor allem das Personal.“ Das sieht dann so aus:

Nach ihrer Einstellung – mittels irischen Arbeitsvertrags bei einer Leiharbeitsfirma – bekam sie eine Rechnung über 3000 Euro – für das sechswöchige Training. Seit Kurzem muss für die Ausbildung nicht mehr gezahlt werden.

Netto verdiene sie 700 bis 1300 Euro. Sie erhalte kein Grundgehalt, sondern werde nur für die Stunden bezahlt, die sie tatsächlich fliege. 100 müssten es pro Monat sein. Es gebe aber keine Garantie, dass sie das schaffe. Bei Krankheit gebe es kein Geld. Auch Überstunden infolge von Verspätungen oder Flugausfällen würden nicht bezahlt. Essen an Bord muss auch selbst bezahlt werden. (eid)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.07.2018)

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