Wie die Betroffenen illegal zu ihren beiden Pässen kamen

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Doppelstaatsbürgerschaften sind in der Türkei erlaubt – viele nutzten das aus.

Wien. Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften sind in Österreich in der Regel nicht erlaubt und werden nur in seltenen Fällen bewilligt. Wer als Türke die österreichische Staatsbürgerschaft erwirbt, muss also die türkische zurücklegen. Nach der Verleihung hat er aber (nach türkischem Recht, nicht nach österreichischem) die Möglichkeit, die türkische zurückzuerwerben. Davon haben in der Vergangenheit viele Gebrauch gemacht, um in der Türkei bei Behördengängen, Wohnungs- und Grundstückskäufen sowie Testamentseröffnungen keine Nachteile zu haben.

Die Türkei erlaubt dieses Vorgehen, da nach türkischem Staatsbürgerschaftsrecht Doppelstaatsbürgerschaften grundsätzlich möglich sind. Und da die türkischen Behörden in dieser Causa mit den österreichischen nicht kooperieren, konnte Österreich in den vergangenen Jahrzehnten kaum etwas gegen diese Vorgänge tun. Bis die Liste mit den konkreten Namen auftauchte, der die Behörden nun nachgingen.

Übrigens: Kinder teilen das Schicksal der Eltern. Niemand kann argumentieren, bei der Wiederaufnahme der türkischen Staatsbürgerschaft ein Kind gewesen zu sein und keine Verantwortung dafür zu tragen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.12.2018)

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