Verteidigungsminister Thomas Starlinger kündigt Gespräche mit den Betroffenen an. Die Flugshow in Zeltweg soll am 6. und 7. September stattfinden.
Die viel kritisierte Karfreitags-Regelung von ÖVP und FPÖ wird ihrem ersten Praxistest unterzogen: In Zeltweg haben 30 Bundesheerbedienstete ihren „persönlichen Feiertag" auf den Tag der Flugshow Airpower (sie soll heuer am 6. und 7. September stattfinden) gelegt und damit eine Protestaktion gestartet. Verteidigungsminister Thomas Starlinger kündigte Gespräche mit den Betroffenen an. Bei ihnen handelt es sich zwar nicht um Piloten, aber um Personen, die bei der Flugshow unabkömmlich sind: Starlinger zufolge finden sich unter ihnen nämlich Meteorologen und Flugsicherer.
Auf die Frage, weshalb sie sich eben an diesem Tag frei genommen haben, meinte Starlinger, den Betroffenen gehe es nicht um das zusätzliche Geld, das sie bekommen würden, wenn sie an ihrem „persönlichen Feiertag“ doch zur Arbeit kämen. Vielmehr sei es ein Problem der Dienstverträge, die um bis zu 30 Prozent niedriger dotiert gewesen seien als in der Privatwirtschaft. Dieses Problem sei aber schon gelöst.
Kritiker sprechen von missbrauchsanfälliger Lösung
Die neue Karfreitags-Regelung (siehe Infobox unten) sieht bekanntlich vor, dass jeder Arbeitnehmer einen „persönlichen Feiertag" im Jahr beantragen darf. Das muss mindestens drei Monate vorher geschehen. Dieser freie Tag wird zwar aus dem Urlaubskontingent verbraucht und ist damit kein zusätzlicher Urlaubstag. Die Regelung sieht allerdings vor, dass der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf diesen Tag hat und ihm eine Feiertagszulage zusteht, wenn er auf Ersuchen des Arbeitgebers an diesem Tag arbeiten muss.
Kritiker machen von Anfang an darauf aufmerksam, dass diese Lösung missbrauchsanfällig ist und - besonders leicht im Öffentlichen Dienst - dazu benutzt werden könnte, sich Feiertagszuschläge zu verschaffen.
Auf einen Blick
Gestrichen wurde der Karfreitag als Feiertag für Protestanten und Alt-Katholiken aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieses hatte eine Diskriminierung aller anderen Arbeitnehmer darin gesehen.
Eingeführt wurde im Gegenzug die Möglichkeit, einen "persönlichen Feiertag“ zu nehmen bzw. zu beantragen. Der bedeutet, dass sich alle Arbeitnehmer einmal pro Jahr einen Urlaubstag auch gegen den Willen des Dienstgebers, allerdings aus ihrem eigenen Kontingent, nehmen können.
Protest an der Neuregelung kam u.a. von Arbeitnehmervertretern und den betroffenen Kirchen. Da wie dort wurden Verfassungsbeschwerden angekündigt. Aus der evangelisch-lutherischen Kirche hieß es dazu zuletzt, diese werde nach wie vor von Juristen ausgearbeitet. Wann die Klage genau eingebracht werden soll, steht noch nicht fest.
(APA/Red.)