Ziviltechniker: EuGH kippt deutsche Honorarordnung

Deutsche Architekten und Ingenieure müssen sich von ihrer Honorarordnung verabschieden.
Deutsche Architekten und Ingenieure müssen sich von ihrer Honorarordnung verabschieden. (c) www.imago-images.de
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Die fixen Höchst- und Mindestsätze verstoßen laut den Luxemburger Richtern gegen die Dienstleistungsrichtlinie. Was bedeutet das für Österreich – auch für andere Freiberufler wie Rechtsanwälte?

Wien. Deutsche Architekten und Ingenieure müssen sich von ihrer Honorarordnung verabschieden. Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verstoßen die dort festgeschriebenen Mindest- und Höchstsätze gegen Unionsrecht (C-377/17).

Geklagt hatte die EU-Kommission, vor allem weil sie in den Tarifvorgaben eine Erschwernis beim Marktzugang für neue Anbieter aus anderen EU-Ländern sah. Deutschland argumentierte, der verbindliche Mindesttarif sei nötig, um die Qualität bei Planungsleistungen zu erhalten: Fiele er weg, könnte Billigkonkurrenz die hochwertigen Anbieter aus dem Markt drängen. Er diene somit dem Konsumentenschutz, genauso wie die Deckelung der Preise.

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