Symbolbild Einfamilienhaus.

Lebensgefährten: Wem gehört nach der Trennung das Haus?

Erst baut man ein Haus, dann trennt man sich: Kommt es dann nur auf den Grundbuchsstand an? Nicht immer, entschied der OGH.

Wien. Lebenspartner ohne Trauschein, die gemeinsam ein Haus bauen: Das kommt häufig vor, kann aber riskant sein, wenn man sich später trennt. Vor allem wenn einer der beiden nicht im Grundbuch steht: Muss er (oder sie) dann befürchten, einfach die Koffer vor die Tür gestellt zu bekommen? Und höchstens einen bereicherungsrechtlichen Anspruch zu haben, den man aber erst mühsam vor Gericht erstreiten müsste?

Ganz so ist es nicht – oder zumindest nicht immer. Das zeigt ein Fall, den der Oberste Gerichtshof zu entscheiden hatte (8Ob49/19t). Ein Paar lebte rund 20 Jahre lang zusammen, und zwar auf einer Liegenschaft, die laut Grundbuch der Frau allein gehört. Anfangs war dort nur ein Rohbau vorhanden, die Lebensgefährten stellten das Haus im Lauf der Zeit mit vereinten Kräften fertig. Auch ein Kredit war zurückzuzahlen. De facto lief es darauf hinaus, dass der Mann zusätzlich zu seinem Beitrag zum Hausbau die Lebenshaltungskosten für die Familie bestritt (die beiden haben zwei Kinder). Das Einkommen der Frau floss großteils in die Tilgung des Kredits.

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