Staatsanwaltschaft soll jetzt auch gegen Philippa Strache ermitteln

'UeBERNAHME EINER PATENSCHAFT IM TIERGARTEN SCHOeNBRUNN' VON FPOe-BUNDESPARTEIOBMANN STRACHE
Philippa Strache mit ihrem Ehemann Heinz-Christian.APA/HELMUT FOHRINGER
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Laut „Kronen Zeitung“ besteht nach Heinz-Christian Strache auch gegen seine Ehefrau der Verdacht der Veruntreuung. Die Staatsanwaltschaft Wien will das "derzeit nicht bestätigen".

Hat Heinz-Christian Strache in seiner Zeit als FPÖ-Chef systematisch und ohne es mit seiner Partei abzusprechen private Spesen abgerechnet? Diesem Verdachtsmoment geht die Staatsanwaltschaft Wien seit Mitte September nach. Wie die „Kronen Zeitung“ am Samstag berichtet, soll die Staatsanwaltschaft Wien nun auch Ermittlungen gegen seine Ehefrau und bisherige freiheitliche Tierschutzbeauftragte, Philippa Strache, einleiten. Auf Nachfrage der „Presse“ wollte dies die Staatsanwaltschaft Wien „derzeit nicht bestätigen“. Für das Ehepaar Strache gilt die Unschuldsvermutung.

Der ehemalige Bundesparteiobmann bestritt zuletzt auch vehement, Spesen falsch abgebucht zu haben. Seine Frau beteuerte ebenfalls, für private Spesen stets mit privatem Geld aufgekommen zu sein.

Philippa Strache überlegt derzeit noch, ob sie in den Nationalrat einziehen wird. Die Vorgeschichte: Strache hatte auf der Wiener Landesliste auf Platz drei kandidiert. Die Partei wollte nach Aufkommen des Spesenaffäre aber einen Bruch mit der Familie Strache vollziehen. Mit einem kleinen Trick sollte Straches Einzug ins Parlament verhindert werden: Harald Stefan hätte demnach nicht sein Grundmandat auf Regionalebene annehmen dürfen, sondern wäre über die Landesliste in das Parlament eingezogen. Damit hätte es keinen Platz mehr für Strache gegeben.

Das Innenministerium entschied allerdings, dass dies nicht möglich ist: Stefan wurde bereits sein Grundmandat zugewiesen, er konnte sich gar nicht mehr für das Landesmandat entscheiden.

Philippa Strache zieht vielleicht ins Parlament ein

Bis zum 16. Oktober will Strache nun entscheiden, ob sie als sogenannte wilde, also parteilose, Abgeordnete ins Parlament einzieht. Denn die FPÖ will Strache nicht den Klub aufnehmen.

Verzichtet Strache nicht auf ihr Mandat, würde für sie die politische Immunität gelten. Und zwar auch dann, wenn die Justiz vor dem Einzug ins Parlament tätig wird, erklärt Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer der „Presse“.  „Die Staatsanwaltschaft müsste die Ermittlungen einstellen oder um eine Auslieferung ansuchen.“ Die Abgeordneten können nämlich die Auslieferung eines Mandataren oder einer Mandatarin beschließen.

Vier Verdächtige in der Causa Spesenaffäre?

Sollte die Staatsanwaltschaft Wien nun ermitteln, wäre Philippa Strache die vierte Verdächtige, die im Akt geführt wird. Neben Heinz-Christian Strache ist dort auch seine ehemalige Büroleiterin gelistet, genauso wie sein Ex-Leibwächter und Fahrer. Letzterer wurde für kurze Zeit in Untersuchungshaft genommen und soll sich kooperativ gezeigt haben. Er soll jahrelang von den angeblich falschen Abrechnungen gewusst und diese mitgetragen haben.

Informationen der „Presse“ und des „Standard“ zufolge soll er die mutmaßlich problematischen Belege auch gesammelt haben - und als Racheaktion der Justiz zur Verfügung gestellt haben. Für alle Genannten gilt auch hier die Unschuldsvermutung.

>> Bericht der „Kronen Zeitung“ 


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