Abgeordnete sind grundsätzlich keine Beamte. Trotzdem könnten Nationalratspräsidenten das Delikt erfüllen.
Eine Abstimmungspanne wirft neue juristische Fragen auf. Ein Anwalt zeigte die frühere Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller (FPÖ) wegen Amtsmissbrauchs an. Sie erklärte im September, dass ein Entschließungsantrag keine Mehrheit gefunden habe, obwohl es eine gab.
Nun steht in Strafrechtskommentaren aber, dass Abgeordnete gar keine Beamten sind. Doch nur Beamte können einen Amtsmissbrauch begehen. Die Frage sei nicht ausjudiziert, erklärt dazu Klaus Schwaighofer, Professor für Strafrecht an der Universität Innsbruck. Aber seiner Meinung nach würden Nationalratspräsidenten, während sie gerade den Vorsitz ausüben, sehr wohl den Beamtenbegriff ausfüllen. Denn sie erledigten dann amtliche Aufgaben.
Trotzdem sei man im aktuellen Fall „meilenweit von einem Amtsmissbrauch entfernt“, sagt Schwaighofer zur „Presse“. Es handle sich offensichtlich um ein Versehen von Kitzmüller. Amtsmissbrauch erfordert eine besonders starke Vorsatzform, die Wissentlichkeit. Die Präsidentin müsste also wider besseren Wissens behauptet haben, dass die Abstimmung negativ ausgegangen ist.
Der Entschließungsantrag war auf ein Verbot der Identitären gerichtet. Solche Anträge sind eine unverbindliche Empfehlung des Nationalrats an die Regierung. Kein Parlamentarier hatte die Abstimmungspanne gemerkt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.10.2019)