Die Strafverfolgungsbehörden sorgen mit Überraschungsbesuchen für den Stoff der politischen Diskussion. Worum geht es dabei?
Das innenpolitische Geschehen dieser Woche war weniger von den anstehenden Koalitionsverhandlungen dominiert als von spektakulären Aktionen zur Aufklärung von Straftaten: Neue Hausdurchsuchungen in der Casinos-Affäre waren das bestimmende Thema. Aber was sind Hausdurchsuchungen, wie laufen sie ab, was darf die Polizei dabei untersuchen und mitnehmen? Sechs Fragen und Antworten für den Durchblick.
1. Wann darf eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden?
Die Hausdurchsuchung ist eine Ermittlungsmaßnahme zur Aufklärung von Straftaten. Sie kann schon beim kleinsten Delikt wie Ladendiebstahl eingesetzt werden. Sie wird von der Staatsanwaltschaft angeordnet, bedarf einer richterlichen Genehmigung und wird von der Kriminalpolizei durchgeführt. Grundvoraussetzung ist, dass entweder eine verdächtige Person oder – viel häufiger – Gegenstände oder Spuren gesucht werden, die zur Aufklärung von Straftaten benötigt werden. Die richterliche Genehmigung gilt als Formsache. „In der überwiegenden Zahl der Fälle wird sie erteilt“, sagt Michael Rohregger, auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierter Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Wien. In dringenden Fällen kann der Staatsanwalt die Bewilligung vorab telefonisch einholen, außerhalb regulärer Dienstzeiten beim Journalrichter (was nicht, wie in der Causa BVT, dazu missbraucht werden dürfte, ohne Zeitnot an einen Richter zu kommen, der noch weniger genau hinschaut).