Hausdurchsuchung

Passwort schützt besser als Fingerabdruck

Wozu sollte die Polizei ein ganzes Haus durchsuchen, wenn ohnehin alles auf dem Smartphone zu finden ist?
Wozu sollte die Polizei ein ganzes Haus durchsuchen, wenn ohnehin alles auf dem Smartphone zu finden ist?Getty Images/Maskot
  • Drucken

Die Strafverfolgungsbehörden sorgen mit Überraschungsbesuchen für den Stoff der politischen Diskussion. Worum geht es dabei?

Das innenpolitische Geschehen dieser Woche war weniger von den anstehenden Koalitionsverhandlungen dominiert als von spektakulären Aktionen zur Aufklärung von Straftaten: Neue Hausdurchsuchungen in der Casinos-Affäre waren das bestimmende Thema. Aber was sind Hausdurchsuchungen, wie laufen sie ab, was darf die Polizei dabei untersuchen und mitnehmen? Sechs Fragen und Antworten für den Durchblick.

1. Wann darf eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden?

Die Hausdurchsuchung ist eine Ermittlungsmaßnahme zur Aufklärung von Straftaten. Sie kann schon beim kleinsten Delikt wie Ladendiebstahl eingesetzt werden. Sie wird von der Staatsanwaltschaft angeordnet, bedarf einer richterlichen Genehmigung und wird von der Kriminalpolizei durchgeführt. Grundvoraussetzung ist, dass entweder eine verdächtige Person oder – viel häufiger – Gegenstände oder Spuren gesucht werden, die zur Aufklärung von Straftaten benötigt werden. Die richterliche Genehmigung gilt als Formsache. „In der überwiegenden Zahl der Fälle wird sie erteilt“, sagt Michael Rohregger, auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierter Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Wien. In dringenden Fällen kann der Staatsanwalt die Bewilligung vorab telefonisch einholen, außerhalb regulärer Dienstzeiten beim Journalrichter (was nicht, wie in der Causa BVT, dazu missbraucht werden dürfte, ohne Zeitnot an einen Richter zu kommen, der noch weniger genau hinschaut).

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Walter Rothensteiner, der Aufsichtsratsvorsitzende der Casinos Austria (Archivbild von 2015).
Casinos-Affäre

Walter Rothensteiner: „Stellte mir Zusammenarbeit mit Sidlo schwierig vor“

Aufsichtsratschef Walter Rothensteiner wurde bisher von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft noch nicht einvernommen. Dennoch versucht er auf seine Weise Schwung in die Ermittlungen zu bringen.
Christian Pilnacek in seinem Büro: Dass er auch Walter Rothensteiner und Josef Pröll empfing, sorgt für Aufregung.
Casinos-Affäre

Wie es zum Treffen zwischen Pilnacek und Rothensteiner kam

Der Chef der Strafrechtssektion empfing zwei in der Casinos-Affäre Beschuldigte im Büro. Ministerin Alma Zadić reagiert mit einer Weisung.
Justizministerium

Casinos-Causa: Zadić stärkt Pilnacek den Rücken

Sektionschef Christian Pilnacek nennt sein Treffen mit den Beschuldigten Walter Rothensteiner und Josef Pröll im Ministerium „nicht aufregend“. Ministerin Alma Zadić stellt sich hinter Pilnacek, nachdem sie eine Weisung gegen seine Sektion erlassen hat.
EUROFIGHTER-U-AUSSCHUSS: PILNACEK
Justizministerium

Causa Casinos: Sektionschef traf Beschuldigte - Zadić erteilt Rüge

Christian Pilnacek traf die Casinos-Aufsichtsräte Josef Pröll und Walter Rothensteiner im Ministerium. Justizministerin Alma Zadić erließ eine Weisung an die gesamte Sektion. Die Opposition fordert Pilnaceks Abberufung.
Novomatic-Chef Harald Neumann
Chatprotokolle

Causa Casinos: Neumann erwähnte Kontakt zu "Seb" 2019

Kurz vor der Bestellung von Peter Sidlo zum Casinos-Finanzvorstand – und nicht schon ein Jahr zuvor – soll der Novomatic-Chef von einem „Meeting mit Seb“ geschrieben haben.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.