Gemeinsame Obsorge beliebt

(c) APN (Thomas Kienzle)
  • Drucken

Neues Modell bringt einen Monat mehr Kontakt.

WIEN (pö). Bis zu 54 Prozent aller geschiedenen Paare nützten zuletzt die Möglichkeit, ihre Kinder in gemeinsamer Obsorge zu betreuen. Diese besteht seit Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2001. Davor war eine gemeinsame Obsorge nur möglich, wenn Expaare weiterhin zusammenlebten.

2006 sollen es rund 54 Prozent der Geschiedenen gewesen sein, die die gemeinsame Obsorge nützten. Einer zweiten Studie zufolge waren es im Jahr 2005 rund 40 Prozent der Geschiedenen. Beide Erhebungen finden sich im neuen Familienbericht des Wirtschaftsressorts, der am Montag in Wien präsentiert wurde.

Der Studie 2006 zufolge sind bei der gemeinsamen Obsorge 75 Prozent der hauptbetreuenden und 70 Prozent der getrennt lebenden Elternteile mit der Obsorgeregelung zufrieden. Bei der alleinigen Obsorge sind es 90 Prozent der allein sorgeberechtigten, aber nur 30 Prozent der nicht sorgeberechtigten Elternteile. In beiden Fällen leben die Kinder zu knapp 90 Prozent bei den Müttern.

Laut Familienbericht reduziert die gemeinsame Obsorge den Druck, die eigene Elternrolle zu beweisen. Und die Zahl der Besuchstage steigt um einen Monat im Jahr – also um rund 50 Prozent.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.06.2010)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Notausgang in einem Tunnel
Recht allgemein

Schuld am Scheitern der Ehe nicht prüfen

Die jetzigen Scheidungskriege seien kontraproduktiv, meint die Vorsitzende der Familienrichter, Doris Täubel-Weinreich. Trennungskinder sollen keinen primären Aufenthaltsort mehr benötigen.
Familie

Marek: Viele Familienmittel, Sparpläne offen

Die Staatssekretärin will erst im Herbst über das Sparen reden. Die Opposition übt daran heftige Kritik.
Familienleistungen machen Prozent Einkommens
Familie

Familienleistungen machen bis zu 40 Prozent des Einkommens aus

Beim ärmsten Zehntel der Österreicher machen familienpolitische Leistungen laut dem neuen Familienbericht 40 Prozent des Einkommens aus. Familienhaushalte haben weniger Geld und zahlen mehr Steuern als kinderlose.
Familienrichter fuer automatische gemeinsame
Familie

Familienrichter für automatische gemeinsame Obsorge

Die Familienrichter wollen eine gesetzlich festgelegte gemeinsame Obsorge bei Scheidungskindern. Ob das Kind hauptsächlich bei Mutter oder Vater ist, soll nicht mehr vor Gericht festgelegt werden.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.