Neues Modell bringt einen Monat mehr Kontakt.
WIEN (pö). Bis zu 54 Prozent aller geschiedenen Paare nützten zuletzt die Möglichkeit, ihre Kinder in gemeinsamer Obsorge zu betreuen. Diese besteht seit Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2001. Davor war eine gemeinsame Obsorge nur möglich, wenn Expaare weiterhin zusammenlebten.
2006 sollen es rund 54 Prozent der Geschiedenen gewesen sein, die die gemeinsame Obsorge nützten. Einer zweiten Studie zufolge waren es im Jahr 2005 rund 40 Prozent der Geschiedenen. Beide Erhebungen finden sich im neuen Familienbericht des Wirtschaftsressorts, der am Montag in Wien präsentiert wurde.
Der Studie 2006 zufolge sind bei der gemeinsamen Obsorge 75 Prozent der hauptbetreuenden und 70 Prozent der getrennt lebenden Elternteile mit der Obsorgeregelung zufrieden. Bei der alleinigen Obsorge sind es 90 Prozent der allein sorgeberechtigten, aber nur 30 Prozent der nicht sorgeberechtigten Elternteile. In beiden Fällen leben die Kinder zu knapp 90 Prozent bei den Müttern.
Laut Familienbericht reduziert die gemeinsame Obsorge den Druck, die eigene Elternrolle zu beweisen. Und die Zahl der Besuchstage steigt um einen Monat im Jahr – also um rund 50 Prozent.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.06.2010)