Wenig Gegenliebe für den Vorstoß des Sozialministers. Die Länder wollen einheitliche Regeln – plus Freiheiten.
Wien. Der neue Sozialminister, Rudolf Anschober, bestätigte, was schon Kanzler Sebastian Kurz anklingen ließ. Er liebäugelt damit, die Sozialhilfe weitgehend der Kompetenz der Länder zu überlassen. Derzeit ist sie in einem (durch den VfGH teilweise aufgehobenen) Grundsatzgesetz geregelt.
Bei den Bundesländern überwiegt allerdings die Skepsis. Der zuständige niederösterreichische Landesrat, Gottfried Waldhäusl (FPÖ), sagt: Eine einheitliche Regelung sei „ihm deutlich lieber“. Auch die Kärntner Sozialreferentin Beate Prettner (SPÖ) plädiert für eine Harmonisierung. In Salzburg wünscht sich der Sozialreferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn (Grüne) insbesondere einheitliche Mindeststandards. Wobei man generell natürlich auf „länderspezifische Gegebenheiten“ Rücksicht nehmen müsse. Ähnlich formuliert es der Wiener Bürgermeister, Michael Ludwig (SPÖ): Er ist für gemeinsame Vorgaben − aber mit Freiheiten (z. B. bei Wohnkosten). Auch Vorarlbergs Landeshauptmann, Markus Wallner (ÖVP), möchte bei der aktuellen Form (sprich: Grundsatzgesetzgebung) bleiben. Bei einer allfälligen Verländerung „wäre zunächst zu präzisieren, was damit gemeint ist“. Dass das in Richtung „kompletter Spielraum“ gehen soll, glaubt er aber sowieso nicht. So oder so werde man aber beim Vorarlberger Modell bleiben. Keine Unklarheiten sieht Tirols Landeshauptmann, Günther Platter (ÖVP). Im türkis-grünen Regierungsübereinkommen sei klar festgehalten, dass „die Länder die Ausführungsgesetze gestalten“. Selbst wolle man am Tiroler Modell festhalten. Einen neuerlichen Anlauf für eine bundesgesetzliche Regelung hält er für ausgeschlossen. (APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.01.2020)