Parteifinanzen

Zu hohe Wahlkampf­kosten: 800.000 Euro Strafe für ÖVP

Elisabeth Köstinger präsentiert am 28. September 2017 die ÖVP-Plakate zur Nationalratswahl.
Elisabeth Köstinger präsentiert am 28. September 2017 die ÖVP-Plakate zur Nationalratswahl. APA/GEORG HOCHMUTH
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Weil die Partei im Wahlkampf 2017 fast sechs Millionen Euro mehr als erlaubt ausgegeben hatte, gibt es nun eine Strafe durch den Parteien-Transparenz-Senat. Die ÖVP wird sie zahlen.

Die ÖVP soll wegen der massiven Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze im Jahr 2017 800.000 Euro Geldbuße bezahlen. Diese Entscheidung hat der im Kanzleramt beheimatete unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) am Mittwoch veröffentlicht. Dazu kommen noch weitere 80.000 Euro für Verstöße gegen die Spendenregelungen des Parteiengesetzes.

>> Wahlkampfkosten: Die undurchsichtige Schuldenpolitik der Parteien [premium]

Die Wahlkampfkostengrenze sieht vor, dass die Parteien in den letzten 82 Tagen vor der Wahl nur maximal jeweils sieben Millionen Euro ausgeben dürfen. Die ÖVP unter Parteichef und Spitzenkandidat Sebastian Kurz hatte im Wahlkampf vor zwei Jahren 12,96 Millionen Euro ausgegeben - um fast sechs Millionen Euro mehr als erlaubt. Auch die FPÖ lag mit 10,72 Millionen Euro deutlich darüber, die SPÖ hat die Grenze mit 7,38 Millionen Euro leicht überschritten. Wie hoch die Sanktionen gegen FPÖ und SPÖ ausfallen, ist noch offen.

Strafrahmen zu 80 Prozent ausgeschöpft

Die ÖVP könnte gegen die Geldbuße binnen vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht berufen - das wird sie aber nicht tun: „Wir haben uns bereits vor über einem Jahr für die Kostenüberschreitung entschuldigt und werden selbstverständlich die Strafe bezahlen“, hieß es am Mittwoch aus der Partei. Man habe ein internes Controlling-System eingeführt; wenngleich die finale Abrechnung für den Wahlkampf 2019 noch nicht vorliege, sei diesmal absehbar, dass die Kostenobergrenze eingehalten worden sei.

Die Maximalstrafe für die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze hätte gut eine Millionen Euro betragen. Mit den 800.000 Euro hat der Senat den möglichen Strafrahmen also zu 80 Prozent ausgeschöpft. Dies auch deshalb, weil es sich bereits um die nach 2013 zweite massive Überschreitung des Rahmens durch die ÖVP handelt.

Härtere Strafe als 2013

Dass die ÖVP die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze mit ihrer umfangreichen und verzweigten Parteistruktur begründet, lässt der Richtersenat im Kanzleramt nicht gelten. Er weist darauf hin, dass die Partei schon 2013 eine "erhebliche Überschreitung" der Ausgabengrenze zu verantworten hatte - und seither offenbar zu wenig unternommen habe, um eine Wiederholung zu verhindern.

"Eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes um rd. 85 vH (85 Prozent, Anm.) ist damit nicht erklärbar und daher auch nicht entschuldbar", schreibt der Senat in seinem Strafbescheid. Zwar wurde die zeitnahe und vollständige Offenlegung der Überschreitung als entlastend gewertet. Dem stehe aber gegenüber, dass die Partei davon ausgehen könne, mit den höheren Wahlkampfausgaben auch mehr Wählerstimmen und somit mehr Parteienförderung zu erhalten.

Somit fällt die Strafe diesmal deutlich schärfer aus als 2013. Damals hatte die Partei die Wahlkampfkostengrenze um 4,3 Millionen Euro überschritten und musste dafür 300.000 Euro bezahlen.

Weitere Strafe für Seegrundstück der ÖVP

Weitere Strafen verhängt hat der Senat wegen mehrerer Verstöße gegen die Spendenverbote des Parteiengesetzes. Teuer zu stehen kommt der ÖVP insbesondere ein Grundstück am Mondsee, das der Jungen Volkspartei (JVP) über Jahrzehnte vom Land Oberösterreich überlassen wurde.  Das Seegrundstück am Mondsee hatte die oberösterreichische Landesimmobiliengesellschaft der JVP für zehn Euro im Jahr überlassen. Wert war es aber deutlich mehr: Wie aus dem Bescheid des Senats hervorgeht, wurde per 1. Jänner 2019 ein jährlicher Pachtzins in Höhe von 77.159 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer und wertgesichert) vereinbart. Dies entspricht 5,50 Euro pro Quadratmeter, wobei laut Gutachter aber auch 7,50 Euro möglich gewesen wären.

Weil der Senat in dem über Jahrzehnte praktisch kostenlos zur Verfügung gestellten Seegrundstück eine - seit 2012 - verbotene Parteispende der öffentlichen Hand sieht, verhängte er 70.000 Euro Geldbuße. Damit kommt die ÖVP mit der Mindeststrafe davon. Begründet wird dies damit, dass eine derartige Geldbuße in einer solchen Causa erstmals verhängt wurde. Damit droht aber auch der SPÖ Ungemach: Sie wurde wegen eines Seegrundstückes am Attersee für die SJ ebenfalls vom Rechnungshof angezeigt.

Finanzierung von Straches Facebook-Seite wird Thema

Weitere 10.000 Euro bezahlen soll die ÖVP wegen unzulässiger Spenden zweier Tiroler Bergbahnunternehmen (Fisser Bergbahnen und Silvrettaseilbahn, Anm.). An den Firmen sind mehrere Tiroler Gemeinden Mehrheitseigentümer, weshalb ihnen Parteispenden verboten sind. Die Spenden hat die ÖVP mittlerweile übrigens an den Rechnungshof weitergeleitet, der das Geld nun "mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken" zukommen lassen muss. Welche Organisationen das Geld erhalten soll gegen Monatsende per Los entschieden werden, hieß es dazu beim Rechnungshof am Donnerstag.

Ob die ÖVP gegen diese Bußen berufen wird, war am Mittwoch noch nicht entschieden. Die Partei hat vier Wochen Zeit, um in Berufung zu gehen.

Noch nicht entschieden hat der Senat über die gegen SPÖ und FPÖ eingebrachten Anzeigen des Rechnungshofs. Bei der SPÖ geht es ebenfalls um ein Seegrundstück des Landes Oberösterreich - allerdings am Attersee. Dieses wird ebenfalls für einen symbolischen Preis zur Verfügung gestellt. Der Marktwert wäre bis zu 278.250 Euro jährlich. Bei der FPÖ geht es unter anderem um die Finanzierung der Facebook-Seite des langjährigen Parteichefs Heinz-Christian Strache. Und: Beide Parteien haben auch die Wahlkampfkostengrenze 2017 überschritten.


>> zum Bescheid des Parteien-Transparenz-Senats

(APA/Red.)

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