Zwischen dem Pay-TV-Anbieter und einem IT-Dienstleister war ein Streit entbrannt – unter anderem, weil Sky seine Marke auch pauschal für Computersoftware angemeldet hatte. Die Sache landete beim EuGH, sein Urteil lässt nun viele Markeninhaber aufatmen.
Wien. Eine neue Marke auf dem Markt einzuführen wird für Unternehmen immer schwieriger. Denn es gibt schon Unmengen registrierter Marken – und bei vielen davon wurde nicht präzise umschrieben, für welche Waren oder Dienstleistungen sie überhaupt gelten sollen. Meist finde man Dutzende, wenn nicht Hunderte Marken, die mit der eigenen kollidieren können, sagt Christian Schumacher, Markenrechtsexperte und Partner bei Schönherr Rechtsanwälte. „Das ist der Horror schlechthin.“
Unter anderem darum geht es in einem Rechtsstreit in Großbritannien zwischen dem Pay-TV-Anbieter Sky und dem IT-Dienstleister SkyKick, der Migrations- und Cloud-Back-up-Services anbietet. Sky hat seine Marke auch pauschal für „Computersoftware“ und zusätzlich für eine Reihe von Waren und Dienstleistungen eintragen lassen, bei denen fraglich ist, ob das Unternehmen sie jemals tatsächlich dafür verwenden wird. Verletzt also SkyKick die Markenrechte von Sky? Oder ist umgekehrt die Marke von Sky zu unspezifisch und womöglich sogar zu löschen? Dann würde dieses Schicksal allerdings auch unzähligen anderen Marken drohen, deren Anwendungsbereich ebenfalls sehr breit und vage definiert wurde.