Mitreden

Gibt es ein Recht zu sterben?

Ein deutsches Urteil sorgt auch in Österreich für Debatten. Es geht um Menschenwürde, das Recht auf Leben und das Berufsbild der Ärzte. Wie stehen Sie zum Thema Sterbehilfe? Diskutieren Sie mit!

Der eine liegt, erkrankt an Multiple Sklerose, im Bett und kann nicht in die Schweiz reisen. Der andere hat Morbus Parkinson und befürchtet, dass Medikamente ihm irgendwann die Menschenwürde nehmen. Beide gingen sie zum Österreichischen Verfassungsgerichtshof, weil sie selber entscheiden wollen, wann sie Sterben wollen. Sie fordern eine Reform der Sterbehilfe, die in Österreich verboten ist.

Ein Urteil aus Deutschland könnte nun Bewegung in die Sache bringen: Die deutschen Höchstrichter kippten nämlich das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe und sorgen damit auch in Österreich für (politische) Debatten. Tirols SPÖ-Chef Georg Dornauer hat schon Position bezogen: "Sprechen wir über Sterbehilfe, dann sprechen wir über den Wunsch eines Schwerstkranken nach einem erlösenden Tod. Diesen Wunsch sollten wir im Sinne der Menschenwürde respektieren“, sagte er in einem Interview - und fordert ein Umdenken. Wie die Parteien generell zu dem Thema stehen, hat Philipp Aichinger hier zusammengefasst.

»Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen.«

Kardinal Franz König

Das Recht auf Leben in Gefahr sieht „Presse"-Chronik-Chef Dietmar Neuwirth. Daten aus den USA würden zeigen, dass assistierter Suizid nicht mehrheitlich wegen unerträglicher Schmerzen, sondern wegen fehlender Unterstützung im Alltag verübt wird, schreibt er in einem Kommentar. „Dass Menschen, denen Hilfe durch andere fehlt, in den Tod getrieben werden: Sieht so eine humane Gesellschaft aus?“, fragt sich Neuwirth und zitiert Kardinal Franz König: „Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen.“

Ähnlich sieht es auch Stephanie Merckens, Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie (IEF) der österreichischen Bischofskonferenz. Sie schreibt in einem Gastkommentar: „Der österreichische Gesetzgeber geht richtigerweise davon aus, dass Menschen mit Suizidgedanken schutzbedürftig sind.“ Eine angebotene Hilfeleistung würde Menschen dagegen zur Selbsttötung animieren.

Auch Querschreiberin Gudula Walterskirchen setzt sich immer wieder mit dem Thema auseinander. Sie schreibt in ihrer Kolumne über einen Einschnitt, der ein ganzes Berufsbild verändern könnte: Es gehe schließlich um die Frage, ob Ärzte „künftig ausschließlich für den Erhalt des Lebens kämpfen dürfen oder auch töten sollen."

Hilfe bei Suzidgefahr

Wer Selbstmordgedanken hat, sollte sich an vertraute Menschen wenden. Oft hilft bereits das Sprechen über die Gedanken dabei, sie zumindest vorübergehend auszuräumen. Wer für weitere Hilfsangebote offen ist, kann sich an die Telefonseelsorge unter der kostenlosen Telefonnummer 142 wenden: Sie bietet schnelle erste Hilfe an und vermittelt Ärzte, Beratungsstellen oder Kliniken.

Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person von Depressionen betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefon-Seelsorge unter der Nummer: 142.

www.suizid-praevention.gv.at

(sk)

Diskutieren Sie mit: Braucht Österreich eine Reform der Sterbehilfe? Welche Folgen hätte ein Gesetz, das assistierten Suizid erlaubt? Und: Gibt es ein Recht zu sterben?

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