Quarantäneverordnung

Was man draußen darf - und was nicht

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Skaten, Windsurfen, Radfahren, Federballspielen? Was ist im Freien erlaubt?

Eigentlich hat das Sozialministerium auf seiner Homepage alles halbwegs klargestellt: „Es sind alle Aktivitäten im Freien erlaubt, sofern diese alleine oder mit Personen ausgeübt werden, die im gemeinsamen Haushalt leben und dabei gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird (Spazieren gehen, Radfahren, Laufen, Wandern etc.). Es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Ausübung dieser Aktivitäten.“

Auch ein Anruf bei der Polizei Wien bestätigt das. Die Passage lasse sich auf alle Sportarten herunterbrechen, so ein Sprecher. Also auch Federballspielen, Skateboarden, Radfahren. In Wien gibt es auch keine Beschränkung für Wassersportarten wie Segeln, Windsurfen, solange man Abstand hält und die Aktivität nur mit Menschen ausübt, mit denen man zusammenlebt. Der Teufel liegt, wie oft, im Detail.

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