Dass große Geschäfte nicht als kleine öffnen dürfen, ist laut Anwälten illegal. Richter mahnen Regierung wegen Grundrechtseingriffen.
Wien. Ab heute können in Österreich wieder bestimmte Geschäfte aufsperren. Doch abgesehen von extra auserwählten Branchen wie etwa Baumärkten dürfen nur kleinere Geschäfte (Kundenbereich im Inneren höchstens 400 Quadratmeter) öffnen. Und die von der Regierung festgelegten Regeln könnten nach Ansicht von Juristen gegen die Verfassung verstoßen und ein teures Nachspiel haben.