Burgenland

Verfassungswidrig, überschießend, nicht praktikabel: Mehr Kritik an Neusiedlersee-Sperre

CORONAVIRUS: ZUTRITT ZU SEEBAeDERN IM BURGENLAND WIRD BESCHRAeNKT
CORONAVIRUS: ZUTRITT ZU SEEBAeDERN IM BURGENLAND WIRD BESCHRAeNKTAPA/ROBERT JAEGER
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Die Zutrittsbeschränkungen am Neusiedler See werden seit heute von der Polizei kontrolliert. Vizekanzler Kogler ist skeptisch, Neos und Verfassungsjurist Mayer halten die 15-Kilometer-Regel für unzulässig.

Die Zutrittsbeschränkungen in den Seebädern am Neusiedler See haben am Freitag weiter für Diskussionen gesorgt. Kritik kam unter anderem von den Grünen, der ÖVP und der "Allianz für Österreich" (DAÖ). Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer sowie die Neos halten die Verordnung zudem als „verfassungswidrig.

Indessen starteten die Kontrollen der Polizei. Die 15-Kilometer-Regelung werde von der Stelle aus gemessen, an der die Person angetroffen wurde. Der Wohnsitz oder Nebenwohnsitz dürfe nicht mehr als 15 Kilometer Luftlinie von diesem Standort entfernt sein. Wo eine Person ihren Wohnsitz habe, werde über das geografische Informationssytem (GIS) kontrolliert. "Man muss natürlich keinen Meldezettel mithaben", betonte Brigitte Novosel vom burgenländischen Koordinationsstab Coronavirus

Generell bitte man die Bevölkerung um Verständnis. Es gehe bei der Verordnung um eine "kontrollierte Öffnung des Sees". In Zeiten der Coronakrise solle verhindert werden, dass zu viele Menschen in Seebädern zusammentreffen. In nächsten Schritten werde der Zutritt dann wieder erweitert. Die Verordnung, die den Zutritt zu Seebädern auf Fischer, Seehütten-Besitzer und Menschen, die im Umkreis von 15 Kilometern wohnen, beschränkt, gelte vorerst 14 Tage.

Kogler skeptisch

Skeptisch hat sich am Freitag Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) gezeigt. "Es wäre gut, wenn wir bei vergleichbaren Lebensbereichen in Österreich einheitlich vorgehen", so Kogler am Freitag. Schließlich gebe es auch in Kärnten Badeseen: "Und es hat sich mir noch nicht erschlossen, dass sich das Coronavirus in Burgenland anders verhalten sollte als in Kärnten."

Die burgenländischen Grünen halten die Sperre der Seebäder für Besucher, die nicht im Umkreis von 15 Kilometern wohnen, für "überschießend und überhastet". Die vorgeschriebenen Verhaltensregeln der Bundesregierung würden ausreichen, betonte Landessprecherin Regina Petrik in einer Aussendung. Die neue Verordnung treffe die Gemeinden, Polizisten, Gewerbetreibenden und Touristen unvorbereitet. "Da geben wir mit beiden Händen Millionen für die Burgenlandwerbung aus und jagen dieselbe Zielgruppe dann wieder weg", sagte Petrik.

ÖVP-Klubobmann Markus Ulram betonte, dass die Verordnung "weder praktikabel, noch exekutierbar" sei. Sie müsse deshalb rasch zurückgenommen werden. DAÖ-Obmann Karl Baron ortete in der Zutrittsbeschränkung unterdessen den "manifestierten Burgenländerwitz schlechthin". Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) müsse klargemacht werden, dass der Neusiedler See "nicht ihm persönlich" gehöre und er daher "nicht beliebig Menschen aussperren oder VIP-Genehmigungen erteilen" könne.

Die Neos halten die Zutrittsbeschränkungen in Seebädern am Neusiedler See für verfassungswidrig. "Das ist eine völlig unsachliche und damit unzulässige Freiheitsbeschränkung, zumal die Region Neusiedler See ja nicht unter Quarantäne steht", betonte der stellvertretende Klubobmann Nikolaus Scherak am Freitag in einer Aussendung. Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) müsse die verordneten Zutrittsbeschränkungen "sofort zurücknehmen", forderte Scherak.

Verfassungsjurist: „Unzulässig"

Die Neos folgen damit der Argumentation von Verfassungsjurist Heinz Mayer, der die Zutrittsbeschränkungen iebenfalls für unzulässig hält. Es handle sich dabei um eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Diese sei im Sinne des Gesundheitsschutzes zwar möglich, die Beschränkung nach dem Wohnsitz sei aber "unsachlich" und habe "mit Gesundheitsschutz nichts zu tun", sagte er am Freitag.

"Es wäre möglich, die Zahl der Personen, die eingelassen werden, zu beschränken oder die Seebäder ganz zu sperren", betonte Mayer. Dass nur Menschen, die in einem Umkreis von 15 Kilometern wohnen, die Seebäder betreten dürfen und damit Gruppen aufgrund ihres Wohnsitzes ausgeschlossen werden, halte er allerdings nicht für verfassungskonform. Das Abstellen auf den Wohnsitz als Kriterium sei unsachlich. "Es könnte immerhin auch sein, dass Ortsansässige nicht in die Seebäder wollen und Menschen, die weiter weg wohnen, wollen, dürfen aber nicht."

„Menschenleben schützen"

Weniger kritisch sieht man die Maßnahme hingegen bei der Tourismus Burgenland GmbH. Man gehe davon aus, dass die Verordnung sich mit der Empfehlung des Bundesministeriums decke, sagte Geschäftsführer Hannes Anton. "Es geht einzig und allein darum, Menschenleben zu schützen und die Ausbreitung des Virus in den Griff zu bekommen. Umso schneller uns das gelingt, umso schneller werden wir auch wieder ein normales Leben führen können", betonte er.

Auch für Michaela Wohlfart, ÖVP-Bürgermeisterin von Podersdorf, steht die Bekämpfung des Coronavirus im Vordergrund - auch wenn man sich als Tourismusgemeinde "grundsätzlich über jeden Gast" freue, betonte sie. Jeder dürfe in seiner näheren Umgebung spazieren gehen und Sport treiben. Sich ins Auto zu setzen und das im Nordburgenland zu tun, sei nicht notwendig. "Niemand soll das persönlich nehmen oder sich ausgegrenzt fühlen", sagte Wohlfart.

(APA)

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