Im Streit um die Regierungsvorgaben rät Wirtschaftsministerin Schramböck den Unternehmen, „ihre Zeit nicht mit Anwälten zu verschwenden“. Anwälte-Präsident Wolff will nun der Politikerin erläutern, wozu sein Berufsstand da sei.
Wien. „So, wie es keine Zeitverschwendung ist, Ärzte zu konsultieren, gilt das auch bei Anwälten.“ Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, stellt sich gegen die Aussagen von ÖVP-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, die Unternehmen geraten hat, keine Rechtsanwälte zu befragen. Dabei wäre dies durchaus sinnvoll, meint Wolff. Denn die von der Regierung festgelegten Regeln für Unternehmer seien „tatsächlich willkürlich“ aufgestellt worden. Aber warum appelliert Schramböck in dem Fall an die Unternehmen, und was haben die Anwälte nun vor?
Es geht für die Regierung und damit für den Steuerzahler um einiges an Geld. Nach Ansicht von Anwälten drohen dem Bund Amtshaftungsklagen („Die Presse“ berichtete am Dienstag). Auslöser des Streits ist der Umstand, dass die Regierung es größeren Geschäften nicht erlaubt, mit reduzierter Verkaufsfläche aufzusperren. Die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sieht vor, dass Geschäfte geöffnet sein dürfen, wenn die Verkaufsfläche im Inneren höchstens 400 Quadratmeter beträgt. Größere Geschäfte dürfen aber selbst dann nicht aufsperren, wenn sie ihre Verkaufsfläche dementsprechend verkleinert haben.