Der Mann soll die Brandschutzvorschriften nicht eingehalten haben und so den Großbrand im Donauzentrum ausgelöst haben. Er muss sich am Freitag vor Gericht verantworten.
Nach dem spektakulären Brand im Wiener Donauzentrums im März des Vorjahres muss sich heute, Freitag, ein Arbeiter am Wiener Landesgericht verantworten müssen. Bei Abbrucharbeiten soll er die Brandschutzvorschriften nicht eingehalten haben. Wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst drohen bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe - und die Ansprüche der Privatbeteiligten.
Der Beschuldigte soll am 8. März 2019 mit einem Trennschneider im Donauzentrum Eisenstäbe durchtrennt - und die entsprechenden Auflagen nicht eingehalten haben. Offenbar bildete sich ein Glutnest, das am nächsten Tag in der Früh zu einem spektakulären Brand im Bauteil 4 am Eck Wagramer Straße - Siebeckstraße führte. Es wurde letztlich Alarmstufe 4 ausgelöst.
Bei der Bekämpfung des Dachbrands standen mehr als 200 Feuerwehrleute im Einsatz. Gegen Mittag wurden die Flammen unter Kontrolle gebracht. Das Donauzentrum wurde mit Ausnahme des Entertainment-Centers Donauplex geschlossen. Erst um 17.30 Uhr konnte "Brand aus" gegeben werden.
Der Schaden stellte sich geringer als ursprünglich befürchtet heraus, wie eine Begehung am Tag nach dem Großbrand ergab. "Die Wasserschäden im Gebäude sind erfreulicherweise geringer als angenommen. Das Einkaufszentrum hat im Innenbereich nur geringe Schäden erlitten", sagte damals Centermanager Anton Cech.
Dennoch ist die Liste der Opfer- und Privatbeteiligtenvertreter lange und umfasst neben dem Donauzentrum auch zahlreiche Versicherungen, die am Freitag ihre Ansprüche bei Richterin Beatrix Hornich geltend machen wollen. Die Anklage wirft dem Arbeiter überdies falsche Beweisaussage vor, da er bei der Polizei unrichtige Angaben gemacht haben soll.
(APA)