WTO

EU darf Strafzölle auf US-Importe in Milliardenhöhe verhängen

Seit Jahren wird darüber gestritten, ob Boeing (im Bild repräsentiert durch die Heckflosse einer 787) durch Staatshilfen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem europäischen Konkurrenten Airbus (im Bild ein A380) hatte.
Seit Jahren wird darüber gestritten, ob Boeing (im Bild repräsentiert durch die Heckflosse einer 787) durch Staatshilfen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem europäischen Konkurrenten Airbus (im Bild ein A380) hatte.REUTERS
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Das Schiedsgericht gibt der EU im Streit um Subventionen der USA für Boeing zwar recht, die Strafe liegt aber deutlich unter den Forderungen der EU.

Wegen jahrelanger rechtswidriger Subventionen für den US-Flugzeugbauer Boeing darf die Europäische Union nun Strafzölle auf US-Importe im Umfang von knapp 4 Milliarden Dollar (3,4 Mrd. Euro) im Jahr verhängen. Das legten unabhängige Streitschlichter fest, wie die Welthandelsorganisation (WTO) am Dienstag in Genf berichtete. Die Schlichter blieben damit weit unter den Forderungen der EU.

Sie hatte 12 Milliarden Dollar an Schäden geltend gemacht, im Gespräch mit den Schlichtern dann 8,6 Milliarden, weil Airbus durch die Staatshilfen für den Konkurrenten Boeing jahrelang benachteiligt worden sei. In einem ähnlich gelagerten Fall hatten Schlichter den USA wegen unerlaubter Subventionen für Airbus bereits Strafzölle auf Produkte aus der EU im Umfang von 7,5 Milliarden Dollar genehmigt.

Das Urteil war der vorläufige Schlussstrich unter die beiden Dispute zwischen den Handelsgiganten USA und EU, die seit mehr als 15 Jahren dauern. Eine Berufung ist ausgeschlossen. Die EU hat bereits Abgaben auf Ketchup, Spielkonsolen und andere Produkte angedroht.

Die WTO-Streitschlichter hatten im März 2019 bereits abschließend festgestellt, dass die USA über Jahre zuvor beanstandete staatliche Hilfen für Boeing nicht eingestellt hatten. Seitdem waren Schlichter damit beschäftigt, die Höhe der erlaubten Strafzölle zu ermitteln. Es ging bei den Subventionen unter anderem um Forschungsgelder der Weltraumbehörde NASA und Steuervergünstigungen. Staatlich gefördert wurde etwa auch der einstige Verkaufsschlager der Amerikaner, das Langstreckenflugzeug Boeing 787, Dreamliner genannt.

USA kündigt Gegenmaßnahmen an

Die US-Regierung reagierte verägert. Der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer teilte am Dienstag mit, die von der WTO beanstandeten Beihilfen in den USA seien bereits Anfang des Jahres aufgehoben worden. Die EU habe daher "keine gültige Grundlage für Vergeltungsmaßnahmen gegen US-Produkte". Zölle auf Basis einer aufgehobenen Maßnahme widersprächen WTO-Prinzipien und zwängen die USA zu einer Reaktion, so Lighthizer.

Die EU und die USA hatten sich vor gut 15 Jahren bei der WTO gegenseitig wegen Beihilfen für Airbus und Boeing verklagt. Die Klage der USA wegen Airbus wurde etwas schneller abgeschlossen. Schon im Mai 2018 stellten Schlichter im Airbus-Fall fest, dass Brüssel beanstandete Subventionen nicht gestoppt hatte. Sie genehmigten den USA im Oktober 2019 deshalb Strafzölle auf Waren im Wert von 7,5 Milliarden Dollar im Jahr. Das war die höchste Summe, die seit Gründung der WTO 1995 genehmigt wurde.

Strafzölle für europäische Produkte in den USA

Die USA setzten das Urteil umgehend um: Sie verteuerten die Einfuhr von Käse, Butter und Wein und vielen anderen Produkten aus Europa, ebenso von Komponenten für die Luftfahrtindustrie. Die Strafzölle liegen zwischen 15 und 25 Prozent. Sie straften vor allem die Länder, die Airbus-Subventionen zahlten: Deutschland, Frankreich, Spanien und Großbritannien.

Die Siegerpartei in einem Handelsstreit darf Strafzölle so lange erheben, bis die unterlegene Partei die beanstandeten Subventionen beseitigt hat. Die EU beteuert seit Monaten, alle Airbus-Hilfen seien eingestellt und die Strafzölle müssten gestoppt werden. Sie hat dazu eine neue Beurteilung durch die Schlichter gefordert, aber ihr Antrag kommt in der krisengeschüttelten WTO nicht voran. Auch die USA sagen, die beanstandeten Boeing-Hilfen existierten nicht mehr.

Die EU hat den USA zuletzt im Juli angeboten, über die Beilegung der Streitereien und ein Ende aller Strafzölle zu verhandeln. Washington war zunächst nicht darauf eingegangen.

(APA/dpa)

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