Coronakrise

"Corona-Kurzarbeit 3" mit Trinkgeld-Entschädigung

MINISTERRAT: ASCHBACHER
MINISTERRAT: ASCHBACHERAPA/GEORG HOCHMUTH
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„Niemand muss gekündigt werden“, lautet das Credo der Arbeitsministerin samt den Sozialpartnern bei der Vorstellung der neuen Kurzarbeits-Maßnahmen, die am Sonntagnachmittag vorgestellt wurden.

Für den November-Lockdown sind neue Regeln für die Kurzarbeit notwendig. „Kurzarbeit 3“, wie Arbeitsministerin Christine Aschbacher die neue Regelung nennt, wurden gemeinsam mit den Sozialpartnern am Sonntag vorgestellt: „Wir stehen erneut vor herausfordernden Situationen. Jetzt gilt es, alles zu machen, damit das Leben weiter gehen kann und die Arbeitsplätze erhalten bleiben“, erklärte sie in ihrem einleitenden Statement.

„Wir haben in der Corona-Kurzarbeit 1,3 Millionen Arbeitsplätze sichern können“, das sei auch weiterhin das Ziel dieser neuen Maßnahmen. "Die Kurzarbeit gilt es vor Kündigungen in Anspruch zu nehmen", sagte Arbeitsministerin Aschbacher. Sie sprach davon, dass das Virus eingedämmt aber trotzdem weitergearbeitet werden müsse. Es sei wichtig, dass die Mitarbeiter gehalten werden, "damit man wenn es wieder losgeht mit dem bewährten Team weiterarbeiten kann".

Bei der Kurzarbeit ist vorgesehen, dass die Mitarbeiter nicht - wie derzeit geregelt - 30 Prozent arbeiten müssen, sondern nur 10 Prozent, wie schon im Frühjahr. Da der Durchrechnungszeitraum (verlängert bis 31. März 2021) länger ist als nur ein Monat, können die Mitarbeiter im November ganz zu Hause bleiben, bei bis zu 90 Prozent des Gehalts. So können Betriebe, die im November gesperrt werden, die Kurzarbeit anwenden, sofern keine Mitarbeiter gekündigt werden. Sie haben dann Anspruch auf 80 Prozent Umsatz-Ersatz,  - als Basis wird der Umsatz vom November des Vorjahres genommen.

Trinkgeld-Ersatzzahlung für Gastronomie und Hotellerie

„Wir wissen, dass das Virus wieder sehr aktiv unterwegs ist. Mit der neuen Regelung können Betriebe flexibler reagieren“, ist Renate Anderl von der Arbeiterkammer überzeugt. Die Anmeldung der Kurzarbeit ist über das AMS sowie auch über das elektronische AMS-Konto möglich.

Das primäre Ziel ist es, den Betrieben Möglichkeiten zu geben, flexibel auf die neuen Bedingungen zu reagieren. So soll es auch möglich sein, die Mitarbeiter wieder schrittweise aus der Kurzarbeit zurückzuholen und individuell Kurzarbeit zu vereinbaren.

„In den drei Phasen der Kurzarbeit haben wir immer entsprechend der Situation nachgebessert und adaptiert“, betont Gewerkschaftsbund-Chef Wolfgang Katzian. Daher freue es ihn besonders, dass man sich auch auf eine Trinkgeld-Ersatzzahlung einigigen konnte. Jene Arbeitnehmer aus der Gastronomie und Hotellerie „müssen seit Monaten mit einem geringeren Entgelt auskommen, aber vor allem auch auf Trinkgeld verzichten“. Das Trinkgeld sei essenzieller Bestandteil, darum sei er sehr froh, dass man heute die Zustimmung der Arbeitsministerin bekommen habe, dass diese Arbeitnehmer 100 Euro Netto im Monat als Ersatzzahlung für die Dauer des Lockdowns bekommen.

Schnelle und unbürokratische Hilfe, nämlich nicht nur die Branchen, die direkt, sondern auch indirekt (Zulieferer, Floristen) betroffen sind von den Schließungen, sei ein erklärtes Ziel betont Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer: „Daher war es uns wichtig, ein klares Signal zu setzen. Betriebe, die ihre Mitarbeiter behalten wollen, können dies mit den beschlossenen Maßnahmen.“ Außerdem fordert er einmal mehr von der Bundesregierung ein rasches Vorgehen beim Fixkostenzuschuss 2, auf den Betriebe seit Mitte September warten.

Konzept für Home- Office dauert an

Beim Home-Office wurden angesichts der aktuell rasant steigenden Infektionszahlen mit Arbeitsministerin Aschbacher (ÖVP) im Einvernehmen mit den Sozialpartnern beschlossen, dass die ursprünglich bis Endes des Jahres befristete Pendlerpauschale und Erweiterung des Unfallversicherungsgesetzes im Home-Office bis März 2021 verlängert werden. An und für sich arbeiten die Sozialpartner ja überhaupt an einem neuen Konzept für die Heimarbeit, dieses soll aber nicht vor März 2021 fertig sein.

"Die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten ist in den letzten Monaten immer wichtiger geworden. Dadurch können wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mobil oder von zuhause aus weiterarbeiten. Ich befürworte daher jede Maßnahme, die den Menschen und Unternehmern hilft in diesen schweren Zeiten weiterarbeiten zu können und den Wirtschaftskreislauf am Leben zu erhalten", so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) zu den Verlängerungen.

Die kurzfristigen Regelungen zum Corona-Heimbüro umfassen drei wesentliche Punkte: den Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, Pendlerpauschale als weiterführende Aufwandsentschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie einen organisatorischen Leitfaden unter wissenschaftlicher Begleitung, hieß es in einer Aussendung des Arbeitsministeriums vom Sonntag.

Leitfäden zu Ergonomie und Spielregeln

"Wir stellen in den kommenden Wochen zwei Leitfäden zur Verfügung. Einerseits zum Thema "Ergonomie am Arbeitsplatz im Home-Office", da dies unter den jeweiligen Methoden empfohlen wird. Andererseits ein Leitfaden zu Spielregeln im Betrieb für Home-Office und Mobiles Arbeiten, da aufgrund der neuen Situation neue Lösungsansätze gefordert sind. Beide Leitfäden sollen als Unterstützung in der Praxis für Betriebe und Beschäftigte zur Verfügung stehen", sagt Aschbacher.

"Daher haben wir uns in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern sowohl auf die Verlängerung der Pendlerpauschale, als auch auf die Fortsetzung des Unfallversicherungsschutzes im Home-Office verständigt", betont die Arbeitsministerin. "Beides sind zentrale Maßnahmen, die es uns ermöglichen, das Home-Office zum Wohl der Beschäftigten und der Betriebe bestmöglich zu gestalten."

Durch die Verlängerung kann die Pendlerpauschale in gleicher Höhe vom Arbeitgeber weiterhin gewährt werden, auch wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz aufgrund von Kurzarbeit oder Home-Office nicht zurücklegen.

"Ebenso ist es mir ein besonderes Anliegen, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch während der Arbeit im Home-Office sicher fühlen. Es ist daher notwendig, dass wir den Unfallversicherungsschutz von Beschäftigten im Home-Office fortsetzen können", meint Aschbacher.

Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne): "Die geplanten Unterstützungsmaßnahmen sind ein wichtiger Baustein, um Home-Office sozial abzusichern. Wir müssen, um dem Coronavirus entschieden entgegenzutreten, physische Kontakte einschränken. Schon ein Drittel weniger soziale Kontakte reduziert das Infektionsrisiko um 50 Prozent. Daher ist Home-Office, wenn möglich, eine wesentliche Maßnahme in den kommenden Wochen."

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