Entschädigung erhalten Betriebe nur, wenn sie nicht kündigen. Für Kellner gibt es 100 Euro Trinkgeldersatz.
Wien. Vor Weihnachten will niemand eine neue Arbeitslosenwelle. Doch können sich die Unternehmen ihr Personal noch leisten? Denn arbeiten wird man in einigen Branchen nicht. Wegen des November-Stillstands müssen etwa die Gastronomie und der Tourismus de facto schließen. Für Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) gilt weiterhin das Motto: „Kurzarbeit vor Kündigung“. Um das den Betrieben schmackhaft zu machen, verkündete sie am Sonntag neue Regeln für die Kurzarbeit.
Vorgesehen ist, dass Mitarbeiter nicht – wie derzeit geregelt – 30 Prozent arbeiten müssen, sondern nur zehn Prozent, wie schon im Frühjahr. Die Mitarbeiter der geschlossenen Betriebe dürfen im November ganz zu Hause bleiben. Sie erhalten trotzdem bis zu 90 Prozent ihres Gehalts – wenn sie für Kurzarbeit angekündigt wurden.