Anlage

Mindestbehaltefrist für Immo-Fonds

(c) Die Presse/Clemens Fabry
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Die Regierung plant Vorgabe, Immobilienfonds mindestens ein Jahr zu halten.

Wien. Für Immobilienfonds soll künftig eine Mindestbehaltedauer von zwölf Monaten vorgeschrieben werden. Damit sollen kurzfristige, spekulative Veranlagungen vermieden und dem Charakter der Fondsinvestments als langfristige Vermögensanlage Rechnung getragen werden. Das geht aus den Erläuterungen für eine Änderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes hervor, das noch bis Ende dieser Woche in Begutachtung ist.

Mit einer Übergangsbestimmung soll den Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien und auch den Anlegern jedoch „ein ausreichend langer Zeitraum von fünf Jahren für die Wirksamkeit der neuen Behalte- und Rückgaberegelung für bestehende Immobilienfonds eingeräumt werden.“ Damit solle auch vermieden werden, dass vermehrte Rückgaben innerhalb eines kurzen Zeitraums dazu führen, dass Vermögenswerte des Immobilienfonds aus Liquiditätsgründen kurzfristig veräußert werden müssen.

Bessere Liquiditätssteuerung

Durch eine gesetzlich vorgeschriebene Rückgabefrist von zwölf Monaten sollen „potenzielle Liquiditätsprobleme und potenziell daraus resultierende Marktverwerfungen auf Immobilienmärkten aufgrund unvorhersehbarer Rückgaben in größerem Ausmaß vermieden werden“, heißt es. Denn bei offenen Immo-Fonds könnten sich gesetzlich bedingte strukturelle Liquiditätsinkongruenzen aus der Divergenz zwischen der täglichen Anteilscheinrückgabe gegenüber den illiquiden Vermögenswerten (Immobilien) ergeben, heißt es zur Begründung für die geplanten Änderungen. Eine solche Rückgabefrist sei auch in Deutschland für offene Immobilienfonds vorgesehen.

Die Rückgabefrist von zwölf Monaten erscheine ausreichend lang, um eine wirksame Verbesserung der Steuerung der Liquidität herbeizuführen. Insbesondere, da der geordnete Verkauf von Immobilien zu einem angemessenen Preis meist kurzfristig nicht möglich sei, werde durch den damit geschaffenen Planungszeitraum eine effektive Liquiditätssteuerung in Bezug auf Anteilscheinrückgaben bei Immobilienfonds möglich gemacht, heißt es. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.11.2020)

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