Wer sind die Angeklagten und was wird ihnen zur Last gelegt?Von Hellin Jankowski und Manfred Seeh
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft, konkret Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart, legen auf 825 Seiten ihrer Anklageschrift dar, warum Karl-Heinz Grasser und Co. verurteilt werden sollen. Letztere plädieren - ausgenommen Peter Hochegger, der ein Teilgeständnis ablegte, auf „nicht schuldig". Sie orten ein Komplott gegen sich, immerhin, so halten sie entgegen, fehle in der Anklage eine „Smoking Gun“.
Ein Umstand, der den beiden Grasser-Anwälten, Manfred Ainedter und Norbert Wess, viele Angriffsflächen bietet. Der detaillierten Vorwurfsliste halten sie eine 617 Seiten starke Schrift entgegen. Schonungslos und unter Hinweis auf eigens eingeholte Gutachten wird darin Punkt für Punkt der Anklage relativiert.