EU-Mitgliedstaaten haften bei Impfproblemen mit

Die Corona-Schutzimpfung gilt als sicher, aber im Fall von Problemen musste die Haftung geregelt werden (im Bild ein Impfzentrum in Amsterdam).
Die Corona-Schutzimpfung gilt als sicher, aber im Fall von Problemen musste die Haftung geregelt werden (im Bild ein Impfzentrum in Amsterdam). imago images/ANP
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Die Hauptverantwortung liegt zwar bei den Herstellern, aber bei auftretenden besonderen Problemen durch die rasche Einführung, müssen auch die EU-Länder Entschädigungszahlungen an Betroffene leisten.

Die beschleunigte Zulassung der Covid-Impfstoffe könnte nachträglich noch zu finanziellen Belastungen für die EU-Mitgliedstaaten führen. Zumindest wenn unerwartete Probleme auftreten. Denn in den Vorverträgen mit den Herstellern wurde eine teilweise Übernahme von Entschädigungen vereinbart. Dies wurde der „Presse“ aus EU-Kreisen bestätigt.

Zwar tragen die Pharmaunternehmen laut diesen von allen Mitgliedstaaten gemeinsam abgeschlossenen Verträgen die Hauptlast: nämlich die Produkthaftung. „Um jedoch etwaige Risken der Hersteller aufgrund der ungewöhnlich verkürzten Frist für die Impfstoffentwicklung auszugleichen, ist in den Abnahmegarantien vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten den Hersteller in möglichen Haftungsfällen entschädigen, jedoch nur unter ganz bestimmten, in den Abnahmegarantien festgelegten Bedingungen“, heißt es vonseiten der EU-Kommission.

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