Kein Waffenverbot vor Wien-Terror

Kerzen zum Gedenken an die Terroropfer.
Kerzen zum Gedenken an die Terroropfer.APA/Helmut Fohringer
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Anschlag. Innenminister Karl Nehammer bestätigte, dass der Wien-Terrorist K. F. (20) keinem Waffenverbot unterlag. Dies hat auch die U-Kommission aufgezeigt.

„Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten (Waffenverbot), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser Mensch durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.“ So steht es im Waffengesetz (§ 12).

Dieser Paragraf sei bei K. F. nie zur Anwendung gekommen. Das bestätigte ÖVP-Innenminister Karl Nehammer in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos. K. F. hat als islamistischer Terrorist am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Menschen erschossen und 23 teils schwer verletzt. Der junge Mann war schon vor dem Anschlag amtsbekannt. Er war bereits wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation IS in Haft gesessen.

Die Neos-Frage, ob es „generelle Praxis“ sei, einem Terror-Verurteilten ein Waffenverbot aufzuerlegen, verneinte Nehammer. Auch bei solchen Leuten müsse dies im Einzelfall geprüft werden.

Gerade bei K. F. hätte ein Waffenverbot möglicherweise Wirkung gezeigt. Selbst wenn er sich durch ein solches Verbot von dem Versuch in Bratislava (Slowakei) Munition für sein Sturmgewehr zu beschaffen nicht hätte abhalten lassen, so wäre er wohl eher ins Visier der Behörden gelangt.

Denn der Waffenhändler hatte der Polizei den versuchten Munitionskauf gemeldet. Und diese informierte im Juli 2020 den österreichischen Verfassungsschutz. Hätten die Staatsschützer diesen wichtigen Hinweis vor dem Hintergrund eines gültigen Waffenverbots erhalten, hätten sie wohl die Justiz eingeschaltet. Zumal K. F. damals „nur“ auf Bewährung in Freiheit war.

„Suboptimale“ Vorgänge im BVT und im LVT

Dass es kein Waffenverbot gab, weiß man nicht erst seit der Anfragebeantwortung. Schon im Zwischenbericht der nach dem Terror eingerichteten Untersuchungskommission (Vorsitz: Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes) werden die Vorgänge chronologisch dargestellt. Es heißt: „Waffenverbot wird keines verhängt (...).“

Die für das Waffenwesen zuständige Behörde, die Landespolizeidirektion Wien, sei aber auch von der Terror-Verurteilung des K. F. gar nicht informiert worden, so die Kommission. Diese Information hätte wohl vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz (LVT) kommen müssen. Dessen Chef Erich Zwettler hatte ja nach dem Wien-Terror seine Posten vorübergehend zur Verfügung gestellt.

Zur Rolle des LVT äußern sich die Berichts-Autoren sehr kritisch: Diese Behörde habe mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) nicht gut kooperiert. Für dieses Problem seien aber beide Ämter verantwortlich, heißt es im Bericht sinngemäß. Und: „Auch die Zuständigkeitsverteilung zwischen BVT und den insgesamt neun LVT dürfte suboptimal sein.“

Der Verteidigungssprecher der Neos, Douglas Hoyos, meint: „Es ist schier unglaublich, dass im ganzen – von der angeblichen Sicherheitspartei ÖVP geführten – Innenministerium niemand auf die Idee kam, dass man über einen verurteilten Terroristen vernünftigerweise ein Waffenverbot verhängen sollte.“

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