OGH urteilt im Fall Anglo Austrian Bank

Die Bestellung zweier Abwickler war nicht rechtskonform.

Wien. Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden: Die Bestellung von zwei Abwicklern für die Anglo Austrian Bank (AAB), besser bekannt unter Meinl Bank, war nicht rechtens, schreibt der „Kurier“. In der Sache hilft das der Bank allerdings nichts mehr, die Abwicklung ist bereits im Wesentlichen abgeschlossen.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wies darauf hin, dass die Abwickler für die Bank vom Handelsgericht ausgewählt und bestellt wurden. „Die FMA hat dies beantragt, um sicherzustellen, dass nach dem Konzessionsentzug durch die EZB die Abwicklung der Bankgeschäfte ordnungsgemäß und rechtskonform erfolgt“, so ein Sprecher. Das sei zum Schutz der Anleger und Gläubiger geschehen. Grundsätzlich sei es eine nicht endgültig geklärte Frage, wie die Abwicklung einer Bank beaufsichtigt werden soll, nachdem ihr die Konzession entzogen worden ist. Auch um solche Rechtsfragen anzugehen, habe die FMA den Weg zum OGH gesucht. Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte der AAB am 14. November 2019 die Konzession entzogen. Daraufhin bestellte das Handelsgericht auf FMA-Antrag zwei Anwälte als Abwickler für die Bank, die wenige Wochen danach den Antrag auf Konkurseröffnung einbrachten. (ag)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.01.2021)

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