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Rechtsfrage

Getrennt von Tisch, Bett – und Immobilie

Eine gemeinsame Immobilie stellt oft den einzig relevanten Vermögenswert dar.
Eine gemeinsame Immobilie stellt oft den einzig relevanten Vermögenswert dar.Pixabay
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Ein häufiger Streitpunkt bei Scheidungen ist die eheliche Wohnung, die unter Umständen dem Nicht-Eigentümer zugesprochen werden kann. Um das zu vermeiden, empfiehlt sich ein Ehevertrag.

Vier von zehn Ehen in Österreich sind im Vorjahr geschieden worden, heuer dürften es deutlich mehr werden. „Ich sehe einen massiven Anstieg“, sagt Rechtsanwältin Valentina Philadelphy-Steiner. Die Trennung ist nicht nur emotional eine Belastung. „Das Problem dabei ist, dass bei vielen Ehepaaren die Immobilie, sofern sie im Eigentum ist, den einzig relevanten Vermögenswert darstellt“, sagt die Anwältin. Somit würde neben den emotionalen Themen auch die existenzielle Frage des Wohnens schlagend.

Aus eins mach zwei

Generell gilt in Österreich Gütertrennung. Bei einer Scheidung allerdings wird das während der Ehe gemeinsam oder von einem Ehepartner erwirtschaftete Vermögen  die gemeinsam erwirtschafteten Ersparnisse aufgeteilt. „In der Regel wird das Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt. Das gilt auch, wenn nur ein Ehepartner erwerbstätig war und die andere Person beispielsweise für die Kinder gesorgt hat oder sich um den Haushalt gekümmert hat, da diese Art der Arbeit gesetzlich auch als Beitrag zur Vermögensschaffung gilt“, erklärt Jakob Cerbe, Geschäftsführer Österreich von McMakler.

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