Premium
Wohnungseigentum

Neues Abstimmungsverfahren: Blockaden von Vorhaben verhindern

Die neue Regelung ist nicht konkurrierend, sondern subsidiär.
Die neue Regelung ist nicht konkurrierend, sondern subsidiär.(c) Getty Images/iStockphoto (hanohiki)
  • Drucken

Mit 1. Juli tritt der zweite Teil der Wohnungseigentumsgesetz-Novelle 2022 in Kraft. Ein wesentlicher Punkt ist ein neues Abstimmungsverfahren für Eigentümerversammlungen. Wie sieht das konkret aus?

Ein neues Abstimmungsverfahren bei Eigentümerversammlungen soll die Blockade von Vorhaben verhindern, und die Mindestrücklage wurde fixiert. Oliver Brichard, GF von Brichard Immobilien, und Udo Weinberger, ÖVI-Verwaltersprecher, erklären, was dabei zu beachten ist.

1. Wie sieht das neue Abstimmungsverfahren konkret aus?

„Bisher war es so, dass Beschlüsse in der Eigentümerversammlung mehrheitlich gefällt werden mussten. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer wurde nach den Eigentumsanteilen an der Immobilie bestimmt“, sagt Weinberger. Das heißt, dass auch ein einziger Eigentümer, der mehr als die Hälfte der Liegenschaftsanteile besitzt, die Mehrheit darstellt. Künftig wird diese Berechnung der Mehrheit nach Anteilen durch ein Alternativmodell ergänzt. Brichard ergänzt: „Ab Juli kann für Beschlüsse auch eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen reichen.“ Vorausgesetzt, dass diese Mehrheit zumindest ein Drittel aller Miteigentumsanteile, das sind wenigstens 33,34 Prozent, erreicht.

Mehr erfahren

Immobilienrecht

Premium Der Leerstand und seine (Un-)Möglichkeiten

Immobilienrecht

Premium Zwangsversteigerungen: Große Chance – mit Risken

Rechtsfrage

Premium Worauf gute Garten-Nachbarschaft beruht

Reinigung

Premium Damit die Fassade wieder sauber ist

Lärmbelästigung

Premium Wenn es in der Nachbarwohnung zu laut ist

Neuer Anstrich

Ausmalen: Achtung, frisch gestrichen!

Rechtsfrage

Premium Wenn Bienen Stadtluft schnuppern

Wohnen und Recht

Premium Wenn die Liebe auszieht

Rechtsfrage

Premium „Bitte putzen Sie das weg!“


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.