Kurzarbeit geht in die vierte Phase

Die Presse/Clemens Fabry
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So lange es wegen der Schließungen Bedarf gebe, werde es Kurzarbeit geben, sagte Arbeitsminister Kocher. Nun wird das Kriseninstrument ohne große Änderungen verlängert.

Ende März läuft die dritte Phase der Kurzarbeit aus. Und sie wird nahtlos in die vierte Phase übergehen. Die Corona-Kurzarbeit werde bis Ende Juni verlängert, verkündete Arbeitsminister Martin Kocher am Mittwoch nach dem Ministerrat. Die Bedingungen für die Corona-Kurzarbeit bleiben im Wesentlichen gleich, wie die "Presse" bereits berichtete. Die Arbeitszeit kann auf bis zu 30 Prozent reduziert werden. Außer für behördlich geschlossene Betriebe, dort kann die Arbeitszeit vorübergehend auf null Prozent reduziert werden.

Zu Wochenbeginn waren laut Angaben des Arbeitsministeriums 465.400 Personen in Kurzarbeit, etwas mehr als in der Woche davor. Die Corona-Kurzarbeit kostete 2020 rund 5,5 Milliarden Euro. Arbeitsminister Kocher hat sich dafür ausgesprochen, die großzügige Regelung aufrecht zu lassen, so lange es durch die Pandemie bedingte behördliche Schließungen gibt. Wenn das nicht mehr notwendig ist, werde die Kurzarbeit auslaufen.

Offen ist für die vierte Phase der Kurzarbeit noch, wie mit Beschäftigten umzugehen ist, die erst ein Monat in einem Betrieb arbeiten. An sich dürfen Arbeitgeber Beschäftigte in ihrem ersten Dienstmonat nicht zur Kurzarbeit anmelden. Das sei an sich sinnvoll, weil es sonst Tür und Tor für Missbrauch öffne, findet die Gewerkschaft. Doch für Unternehmen, die sich in der Krise von Mitarbeitern getrennt haben und diese nun wieder eingestellt hätten, brauche es eine Lösung.

Auch was die Trinkgeld-Regelung betrifft, gebe es noch Gesprächsbedarf. Seit November gibt es für betroffene Mitarbeiter im Tourismus vom AMS eine Trinkgeldpauschale von 100 Euro netto im Monat. Die Gewerkschaft hatte stets gesagt, dass das zu wenig sei.

(Presse Print)

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