Ministerrat

Neuregelung des Glücksspiels bringt mehr Einschränkungen

Fabry
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Das Finanzministerium soll nicht mehr direkt für Glücksspiel zuständig sein. Im Rahmen der Reform soll auch stärker reguliert werden.

Wien. Angedacht war der Schritt schon seit Längerem, und auch im türkis-grünen Regierungsprogramm ist er festgeschrieben. Dass es nun besonders schnell geht, dürfte aber vor allem mit den jüngsten Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Finanzminister Gernot Blümel rund um von Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann angebotene Spenden für die ÖVP zu tun haben. Blümel weist jegliche Vorwürfe einer Spende durch Novomatic zurück. Am Mittwoch wurden im Ministerrat jedenfalls Nägel mit Köpfen gemacht und eine „Kompetenz-Entflechtung“ des Finanzministeriums beim Thema Glücksspiel beschlossen.

Bisher ist das Finanzministerium ja einerseits (über die staatliche Beteiligungsagentur Öbag) Eigentümervertreter der Casinos Austria und andererseits zuständige Kontrollbehörde für sämtliche Glücksspielunternehmen. Diese Doppelfunktion soll künftig durchbrochen werden, indem die Agenden in eine unabhängige und weisungsfreie Glücksspielbehörde übertragen werden.

Wer bestellt die Behörde?

Konkret soll diese neue Behörde die operative Aufsicht über das Gebaren der Glücksspielunternehmen wahrnehmen. Beim noch wesentlich heikleren Thema der Konzessionsvergabe, die in der Regel alle zehn Jahre ansteht, soll zudem auch noch ein „richterlicher Konzessionssenat“ zwischengeschalten werden. Dabei soll es strenge Unvereinbarkeits-, Transparenz- und Compliance-Bestimmungen geben, um Beeinflussung durch Firmen zu verhindern.

Bei der Entflechtung wolle man sich an „internationalen Vorzeigemodellen“ orientieren, heißt es von Blümel. Und auch der Koalitionspartner zeigt sich erfreut. Es sein ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Spielsucht, so Vizekanzler Werner Kogler.

Die Details müssen jedoch erst bis zum Begutachtungsentwurf im April ausverhandelt werden. So ist etwa noch nicht klar, wie die künftig wichtige Funktion der Behördenleitung bestellt wird. Möglich seien hierbei ein Beschluss des Ministerrats auf Vorschlag des Finanzministeriums, aber auch eine Bestellung durch das Parlament oder den Bundespräsidenten, heißt es auf Anfrage der „Presse“ im – noch – zuständigen Ministerium. Ähnliches gilt für die Details des Konzessionssenats.

Weniger Werbung

Auch bei den inhaltlichen Punkten der geplanten Reform ist noch einiges nicht ganz klar. So sollen „die Rahmenbedingungen von Werbung von Glücksspiel in Analogie zu den Bestimmungen im Tabakgesetz präzisiert“ werden. Im Finanzministerium heißt es dazu, dass dies wohl eine Verschärfung – also weniger Werbung – bringe.

Stärker eingeschränkt wird auch die Vergabe der Lizenzen. So sollen die drei nicht vergebenen Casino-Lizenzen komplett gestrichen werden. Noch schmerzhafter für die Casinos Austria ist aber die geplante Streichung der bundesweiten Lizenz für Video-Lotterie-Terminals (VLT). Damit konnten auch in jenen Bundesländern Automatenspiel angeboten werden, die das sogenannte kleine Glücksspiel untersagt haben (Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien). Die Casinos betreiben 13 ihrer 21 VLT-Spielstätten in diesen Ländern.

Aber auch für die Konkurrenz sollen härtere Zeiten anbrechen. So soll die Sperre von – laut heimischer Judikatur – illegalen Seiten mittels DNS-Blocking forciert werden. Wird dies ernsthaft umgesetzt, wären davon sämtliche Online-Spielanbieter abseits der Casinos-Tochter Win2day betroffen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.02.2021)

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