Prozess

Haftstrafe für Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy wegen Bestechung

Nicholas Sarkozy bei seiner Ankunft im Gericht in Paris am Tag der Urteilsverkündung.
Nicholas Sarkozy bei seiner Ankunft im Gericht in Paris am Tag der Urteilsverkündung.APA/AFP/ANNE-CHRISTINE POUJOULAT
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Urteil im Prozess in Paris: Drei Jahre Haft, nur zwei davon auf Bewährung. Das Gefängnis dürfte Sarkozy, der einem Richter im Gegenzug für Informationen einen Job versprochen haben soll, trotzdem nicht von innen sehen. Doch der nächste Prozess gegen ihn startet bald.

Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy ist wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Davon setzte ein Strafgericht am Montag in Paris zwei Jahre zur Bewährung aus. Der 66-Jährige muss aber nicht ins Gefängnis, da er die Strafe zu Hause unter elektronischer Überwachung verbüßen kann. Das Urteil gilt als beispiellos: Bisher wurde in der 1958 gegründeten "Fünften Republik" kein früherer Staatschef so hart bestraft.

Die Richter verurteilten auch Sarkozys langjährigen Anwalt Thierry Herzog und den Juristen Gilbert Azibert zu Haftstrafen von jeweils drei Jahren, ebenfalls mit zwei Jahren auf Bewährung. Anwalt Herzog darf seinen Beruf fünf Jahre lang nicht ausüben. Der Prozess hatte Ende vergangenen Jahres zu großem Aufsehen in Frankreich geführt. Bei der Verkündung des Urteils war Sarkozy persönlich anwesend. Vermutet wird, dass er Berufung einlegen wird.

Der Altpräsident hatte der Anklageschrift zufolge 2014 versucht, über Herzog von dem Juristen Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre erhalten. Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage. Das Gericht sprach nun von einer "besonderen Schwere" der Taten, da sie von einem früheren Staatschef begangen worden seien, wie es in einer Mitteilung hieß.

Eine Zeichnung aus dem Gericht vom 1. März: Sarkozy (li.), Thierry Herzog und Gilbert Azibert (re.).
Eine Zeichnung aus dem Gericht vom 1. März: Sarkozy (li.), Thierry Herzog und Gilbert Azibert (re.).APA/AFP/BENOIT PEYRUCQ

Sarkozy bestreitet Vorwürfe

Der konservative Politiker regierte von 2007 bis 2012 im Elysée-Palast. Er hatte die Vorwürfe Ende vergangenen Jahres vor Gericht zurückgewiesen und bestreitet sie bis heute. Bei zahlreichen Anhängern der bürgerlichen Rechten gilt Sarkozy als Führungsikone, obwohl er keine Ämter mehr hat. Die Vorwürfe beruhen auf der Verwendung abgehörter Telefongespräche des Politikers mit Anwalt Herzog. Um die Rechtmäßigkeit dieser Abhöraktion hatte es einen heftigen Streit gegeben.

Der Prozess gilt als historisch. Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass in Frankreich ein früherer Präsident verurteilt wurde. Sarkozys Vorgänger Jacques Chirac erhielt 2011 wegen Veruntreuung und Vertrauensbruch in seiner Zeit als Pariser Bürgermeister eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Affären um reiche Freunde, maßlose Regierungsmitglieder oder Nepotismus hatten Sarkozys Zeit im Élysée geprägt. Der einstige Hoffnungsträger der Rechten hatte seine Karriere als Bürgermeister begonnen. Er verlor schließlich 2012 gegen den Sozialisten François Hollande. Nach seinem Abgang wollte er fünf Jahre später noch einmal Präsident werden - scheiterte jedoch bereits im parteiinternen Ausleseverfahren.

Nächster Prozess startet bald

Sarkozy steht vor einem juristischen Hürdenlauf. Wegen Ausgaben für seine erfolglose Wiederwahlkampagne wird es Mitte des Monats einen weiteren Prozess geben. Die Justiz ermittelt zudem seit Jahren wegen angeblicher Zahlungen Libyens für seinen erfolgreichen Präsidentenwahlkampf 2007. Sarkozy weist auch hier alle Vorwürfe zurück.

"Sarko", wie er häufig genannt wird, hatte in der Vergangenheit Spekulationen über ein mögliches politsches Comeback genährt. Im vergangenen Sommer veröffentlichte er den Memoirenband "Le Temps des Tempêtes" ("Die Zeit der Stürme"), der zu einem Bestseller wurde. Durch die Verurteilung haben sich die Aussichten auf eine Rückkehr allerdings sehr verdüstert. Präsidenten werden in Frankreich eigentlich von einer weitreichenden Immunität vor Strafverfolgung geschützt.

(APA/dpa)

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