Priorisierung

Anschober: Erlass soll nationalen Impfplan in Bundesländern konsequent umsetzen

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) will mit einem Erlass die unterschiedliche Priorisierung in den Impfplänen der Bundesländer vereinheitlichen. So sollen Jüngere nachgereiht werden und nach einer Covid-Infektion mit einer Impfung „sechs bis acht Monate“ gewartet werden.

Dass die Bundesländer unterschiedliche Gruppen bei der Covid-19-Schutzimpfung priorisieren, liegt daran, dass das Gesundheitsministerium bzw. das Nationale Impfgremium den Ländern lediglich Empfehlungen für deren Impfplan geben kann. Weil deshalb nun in manchen Ländern etwa junge Lehrer vor älteren Risikopatienten geimpft werden, kochten zuletzt Neiddebatten um „Fairness“ bei der Impfung auf.

Der Impfplan des Nationalen Impfgremiums ist eine verbindliche Leitlinie für alle impfenden Stellen in Österreich, die die Abfolge der Impfungen auf Basis der zugesagten Liefermengen und -termine vorgibt. Dennoch variieren die Impfpläne der einzelnen Bundesländer, weil diese die (inzwischen überholte) Anweisung des nationalen Impfgremiums, AstraZeneca bei Älteren nicht zu verimpfen, teilweise missinterpretiert haben dürfen. Nämlich deshalb, weil es zunächst die Empfehlung gab, diesen Impfstoff nicht an ältere Menschen zu verabreichen. Das Gremium habe aber „von Anfang an klar gesagt, dass der Impfstoff bei Engpässen auch an über 65-Jährige verimpft werden soll“, sagt nun Gesundheitsökonom Thomas Czypionka zur „Presse“. Die Vorreihung von Jüngeren sei „ein klares Missverständnis.“

Erlass soll Priorisierung vereinheitlichen

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) zufolge soll deshalb am Montag noch ein Erlass an die Länder gehen, um dafür zu sorgen, dass in allen Bundesländern ältere Menschen und Risikopatienten vorrangig geimpft werden. Anschober betonte, dass die rasche Verimpfung der in den nächsten Monaten steigenden Liefermengen an Impfstoff „entscheidend“ sein wird.

In „Phase zwei“ wird der Vorrang für Menschen über 65 Jahre und Risikopatienten insofern festgeschrieben, dass andere in diesem Abschnitt vorgesehene Gruppen wie Kontaktpersonen von Schwangeren oder Personal in Schulen, Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen erst parallel geimpft werden, wenn „allen Personen über 65 Jahren zeitnah eine Impfung angeboten wird“.

Zudem fallen die Einschränkungen zu AstraZeneca gegenüber dem Impfplan von Mitte Februar heraus. Geregelt wird im Erlass auch wie mit Impfungen nach einer Covid-Erkrankung umgegangen werden soll: Nach laborgesicherter Infektion wird empfohlen, dass eine Impfung für sechs bis acht Monate aufgeschoben und danach „laut momentanem Kenntnisstand“ nur eine Dosis verabreicht wird. Kommt es zwischen der ersten und der zweiten Dosis zu einer laborbestätigten Infektion, soll die zweite Dosis für sechs bis acht Monate aufgeschoben werden.

(Red./APA)

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