Strafe aufgehoben

Kuh darf ihre Meinung äußern

VfGH
VfGHAPA/GEORG HOCHMUTH
  • Drucken

Der Verfassungsgerichtshof traf mehrere Entscheidungen. So müsse das Parlament über Bezüge der Ex-Abgeordneten Auskunft geben.

Im Streit um ein Rinderkostüm hat es sich gelohnt, alle Instanzen abzugrasen: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippt die Strafe gegen einen Mann, der wegen Tragens einer Kuhkluft bestraft worden war.

Der Aktivist hatte 2018 in Baden bei Wien Flugblätter zum Thema Milch verteilt und war wegen Verstoßes gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz belangt worden. Die Höchstrichter widersprachen. So dürfe man sein Gesicht verhüllen, um das Recht auf Meinungsäußerung auszuüben. Dabei sei das Einsetzen von Stilmitteln wie einer Tiermaske erlaubt. Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz war 2017 vom Parlament beschlossen worden, um das Tragen der Burka zu unterbinden.

Apropos Parlament: Dieses musste vor dem VfGH eine Niederlage gegen den ORF-Journalisten Martin Thür einstecken. Das Parlament wollte Thür 2019 nicht sagen, welche Abgeordneten nach Ausscheiden aus ihrem Amt eine (maximal dreimonatige) Gehaltsfortzahlung erhalten. Es berief sich auf den Datenschutz. Zu Unrecht, wie die Verfassungsrichter betonen. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Informationen überwiege jenes der Ex-Abgeordneten an Geheimhaltung.

Impfkritikerin gescheitert

Beim VfGH abgeblitzt ist eine Impfkritikerin. Sie stieß sich daran, dass laut dem Epidemiegesetz „im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen“ eine Impfung angeordnet werden kann. Die Richter wiesen den Antrag ohne inhaltliche Entscheidung zurück, weil die Frau nicht betroffen sei. Eine Impfanordnung müsste per Bescheid erfolgen, den könnte man dann bekämpfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.03.2021)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.