Wenn unverheiratete Paare sich trennen, kommt meist auch die Frage der gemeinsamen Wohnung aufs Tapet. Da gesetzliche Regelungen zu wünschen übrig lassen, sollte man selbst vorsorgen.
Die Zahl der Lebensgemeinschaften steigt weiter: Nach Angaben der Statistik Austria lebten im Vorjahr etwa 420.000 Paare ohne Trauschein zusammen. Im Wohnrecht werden diese allerdings eher stiefmütterlich behandelt, wissen der Wiener Notar Markus Kaspar sowie Rechtsanwalt Philipp Wieser von HBA Rechtsanwälte. Daraus ergeben sich bei einer Trennung gewisse Probleme.
1. Was passiert, wenn der Mietvertrag nur auf einen Partner läuft?
„Dann kann der Partner, auf den der Mietvertrag läuft, den anderen im Prinzip von heute auf morgen aus der Wohnung werfen“, erläutert Philipp Wieser. Wenn er das zuvor mit dem Vermieter akkordiert, könne er sogar einen Schlössertausch veranlassen. Aber auch wenn der Mietvertrag auf beide Partner lautet, und das Paar sich trennt, ergeben sich rechtliche Probleme. „Um aus dem Mietvertrag aussteigen zu können, braucht man nämlich nicht nur die Zustimmung des Vermieters, sondern auch des zweiten Mieters. Und es kann passieren, dass der Vermieter vom Verbleibenden einen Bürgen verlangt.