20 Jahre-Jubiläum: Recht richtig gefeiert

(c) Clemens Fabry
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Das Rechtspanorama der "Presse" feierte sein 20. Jubiläum. Mit einer Jubiläumsausgabe und einem Fest auf dem Dach des Justizpalasts, bei dem Höchstrichter, Anwälte und die Justizministerin ein Ständchen sangen.

Es gibt wohl kaum jemanden, der sich an eine Zeit ohne erinnern kann. Sprich: an eine „Presse“ ohne „Rechtspanorama“. Für einen großen Teil von Österreichs Juristen waren die Recht-Zeitungsseiten der „Presse“ irgendwie schon immer da. Haben sie auf ihrem Karriereweg begleitet, vom Studium über das Gerichtsjahr bis zur Rechtsanwalts- oder Richteramtsprüfung und in ihrem Berufsalltag.

Am Montag feierte das „Rechtspanorama“ sein 20.Jubiläum. Mit einer 12-seitigen Jubiläumsausgabe und einem Geburtstagsfest über den Dächern von Wien, im Justizcafé des Justizpalasts, bei dem die heimische Rechts-Branche den Zeitungs-Sonderseiten gratulierte – und sogar ein Ständchen sang. Und das kam so: Gerhard Jelinek, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Wien, ist seit seinen Studienjahren begeisterter Sänger und leidenschaftlicher Dichter neuer Texte für altbekannte Schlager. Seine Lieder über Rechtsanwälte, Richter und den Obersten Gerichtshof fanden am Montag großen Beifall.

Zuvor hatte Reinhard Jackwerth, Richter am Landesgericht für Zivilrechtssachen, sich als „Presse“-Kolporteur verkleidet und ein satirisches Lied über Journalisten („Journalisten berichten stets neutral, finden alles raus, kennen sich überall aus“) gesungen. Jelineks Geburtstagsgeschenk für die Recht-Sonderseiten der „Presse“ war ein selbst gedichtetes Lied. Statt des Refrains von Udo Jürgens Song „Aber bitte mit Sahne“ sang der OLG-Richter (und mit ihm alle geladenen Gäste) „Schau ins Rechtspanorama“ und nahm auch Bezug auf „Häuptling“ Benedikt Kommenda, den Vater des „Rechtspanoramas“.

Mehr als tausend Mal ist das „Rechtspanorama“ seit der ersten Ausgabe am 19. September 1990 erschienen, insgesamt 1700 Seiten sind seit damals in Druck gegangen. Weshalb „Presse“-Chefredakteur Michael Fleischhacker am Montag den anwesenden Vertretern der Jurisprudenz die durchaus naheliegende Frage stellte, ob man die „Rechtspanorama“-Seiten nicht vielleicht als „Sammel-Habil“ einreichen und durchgehen lassen könnte. Die Antwort steht noch aus.

Ein überraschendes Geständnis machte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner in ihrer Rede. Sie sei früher eine reine „Montags-Presse-Leserin“ gewesen, habe die „Presse“ also nur wegen des Rechtspanoramas gekauft und gelesen. Sie versicherte aber, „mittlerweile zur täglichen ,Presse-Leserin‘“ geworden zu sein.

OGH-Präsidentin Irmgard Griss zitierte in ihrer Laudatio den ehemaligen deutschen Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde, der soeben 80 geworden ist, mit seinem berühmten Satz: „Der freiheitliche säkularisierte Rechtsstaat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Wenn der Staat es nicht kann, wer dann, fragte Griss. Sie glaube, dass die Justiz darauf angewiesen sei, dass ihre Arbeit seriös von den Medien wiedergegeben wird – und gratulierte dem „Rechtspanorama“ in diesem Sinn: „Ad multos annos. Alles Gute.“

Auf einen Blick

Das Rechtspanorama der „Presse“ erschien erstmals am 19.9.1990. Gestern, Montag, wurde im Justizpalast der 20.Geburtstag der Recht-Sonderseiten mit vielen hochrangigen Vertretern der heimischen Justiz gefeiert, u.a. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, OGH-Präsidentin Irmgard Griss, VwGH-Präsident Clemens Jabloner und VfGH-Vizepräsidentin Brigitte Bierlein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.09.2010)

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