Pandemie

Epidemiegesetz: Auszahlung von Entschädigungen dauert

Mit dem Beginn der Pandemie wurden tausende Betriebe nach dem damaligen Epidemiegesetz geschlossen.
Mit dem Beginn der Pandemie wurden tausende Betriebe nach dem damaligen Epidemiegesetz geschlossen.APA/BARBARA GINDL
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Zigtausende Verfahren sind noch offen, am größten ist die Antragsflut in Tirol. In Vorarlberg und Kärnten wurden bisher noch gar keine Anträge erledigt.

Zigtausende Verfahren wegen Entschädigungsansprüchen nach dem Epidemiegesetz sind noch offen. Das zeigt eine aktuelle Anfragebeantwortung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), aus der die "Wiener Zeitung" am Mittwoch zitiert. Der Hintergrund: Mit dem Beginn der Pandemie wurden tausende Betriebe nach dem damaligen Epidemiegesetz geschlossen. Ab Ende März erfolgten Schließungen über das Covid-19-Maßnahmengesetz und wurden über den Corona-Krisenfonds abgewickelt.

"In der Anfangsphase wurde verschiedentlich das Epidemiegesetz angewendet. Sobald das Covid-19-Maßnahmengesetz in Kraft war, sind die Verordnungen aufgrund des Epidemiegesetzes außer Kraft gesetzt worden, um damit Entschädigungszahlungen zu verhindern", sagte Verwaltungsrechtler Peter Bußjäger der Zeitung. Dieses "Aushebeln" des Epidemiegesetzes sorgte für Aufregung und Kritik. Der Schritt wurde aber vom Verfassungsgerichtshof im Juli 2020 als verfassungskonform beurteilt. Die FPÖ wollte von Mückstein-Vorgänger Rudolf Anschober nun jedenfalls wissen, wie es um die Ersatzansprüche nach dem Epidemiegesetz bestellt ist und wie viel Geld bisher ausbezahlt worden ist.

Die Antwort: Die Lage in den Bundesländern ist sehr unterschiedlich. In Salzburg waren von 16. bis 27. März insgesamt 2961 Beherbergungsbetriebe betroffen. Rund 2300 haben einen Antrag auf eine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz gestellt. Wie die Salzburger Landesamtsdirektion dem Gesundheitsministerium mitteilte, seien alle Anträge "bereits in Bearbeitung", schreibt die "Wiener Zeitung". In 259 Fällen seien positive Bescheide für eine Entschädigung ausgestellt worden. In 81 Fällen sei inzwischen auch eine Auszahlung erfolgt. Der Wert dafür liege bei 3,5 Mio. Euro.

Am größten ist die Antragsflut in Tirol. Wie das Amt der Tiroler Landesregierung gegenüber dem Gesundheitsministerium laut "Wiener Zeitung" bekanntgab, waren mit Stand 12. März 2021 bei den Bezirkshauptmannschaften rund 28.000 Verfahren wegen Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz anhängig. Rund 5.900 Akte betrafen Beherbergungs-, rund 2.700 Gastronomie- und rund 1700 Handels- und Dienstleistungsbetriebe. Zum Teil enthalten die Akte Anträge für mehrere Betriebe desselben Eigentümers. Auch Anträge wegen Entschädigungen von Berufstätigen, die wegen Corona abgesondert und unter Quarantäne gestellt wurden, sind darunter.

Schätzungsweise sei in Tirol "bislang eine vierstellige Anzahl an Anträgen abschließend bearbeitet" worden, heißt es. Mehr als 800 Anträge wurden positiv beschieden, darunter sind auch Entscheidungen über Absonderungen. Rund die Hälfte dieser 800 bewilligten Anträge ist ausbezahlt worden, genaue Summen nennt Tirol aber nicht. Im Bundesland waren die Beherbergungsbetriebe von 17. bis 25. März nach dem Epidemiegesetz geschlossen (im Bezirk Landeck ab dem 13. März). Inwiefern auch Gastronomiebetriebe von den Entschädigungen umfasst sind, ist umstritten.

In Vorarlberg und Kärnten wurden bisher laut Anfragebeantwortung noch keine Anträge erledigt. In Vorarlberg wurden die Seilbahn- und Beherbergungsbetriebe von 16. bis 27. März nach dem Epidemiegesetz geschlossen. Rund 1050 Anträge auf Ersatz langten bei den Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften ein. Entscheidungen gibt es nicht, 710 Anträge werden bearbeitet.

In Kärnten erfolgte die Schließung von 552 Betrieben für rund 16 Tage. Um Entschädigungen haben dort 1458 Betriebe angesucht, wobei dabei Fälle von Absonderungen enthalten sind. 699 Anträge wurden bearbeitet, diese befänden sich "in der finalen Erledigung", heißt es in der Antwort auf die Anfrage. Die meisten Fälle seien allerdings noch in Bearbeitung. Als Grund dafür wird seitens des Bundeslandes Personalmangel angeführt.

In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, im Burgenland und der Steiermark gab es keine oder kaum Betriebsschließungen nach dem Epidemiegesetz. Sie haben ihre Verordnungen nämlich gleich von Beginn an auf das Maßnahmengesetz gestützt.

Hoteliervereinigung übt Kritik

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) hat Anfang April eine Umfrage unter ihren Mitgliedern, die meist größere Betriebe sind, präsentiert. Demnach hat ein betroffener Betrieb durchschnittlich 182.000 Euro nach dem Epidemiegesetz geltend gemacht. Der Rechtsanwalt Christian Schöffthaler, der in Tirol Betriebe bei Entschädigungsansprüchen vertritt, ist über das Tempo der Erledigungen und die Bürokratie verärgert, heißt es im Artikel. "Die ganze Abwicklung der Anträge in ihrer bewusst geschaffenen Kompliziertheit und Formalität wird von vielen Betroffenen als schikanös empfunden."

Epidemiegesetz

Kritik kommt laut "Wiener Zeitung" auch von der Hoteliervereinigung. Die Stimmungslage reiche bei den Hotelbetrieben aufgrund der langen Dauer "von Kopfschütteln bis Verzweiflung", sagt ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer. "Hat man Steuerschulden gegenüber dem Bund oder einer Gesundheitskassa, kann man diese auch nicht einfach so ein Jahr verstreichen lassen und Ausreden finden, warum man nicht zahlen kann." Gratzer fordert eine deutlich unbürokratischere und schnellere Hilfe für die Betriebe, denn gerade jetzt sei für diese die Liquidität ein wichtiges Thema.Das Epidemiegesetz sah vor, dass Betriebe geschlossen werden können, wenn bestimmte Krankheiten auftreten. Zugleich mussten nach dem Gesetz aber den Arbeitnehmern und Arbeitgebern des geschlossenen Betriebes der entgangene Verdienst ersetzt werden.

(APA/Red. )

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