Rechtsfrage

Ladestation für das E-Fahrzeug gesucht?

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Für Wohnungseigentümer ist die Ladestation für elektrisch betriebene Pkw in der hauseigenen Garage nicht so einfach umzusetzen. Bauträger arbeiten an Lösungen, ebenso die Initiative „Right to Plug“.

Exakt 44.507 Elektroautos sind Ende des Vorjahres auf heimischen Straßen unterwegs gewesen. Dass noch nicht mehr elektrisch betriebene Pkw zugelassen werden, liegt nicht unbedingt am Preis oder der Reichweite derselben. Eine wesentliche Hürde beim Umstieg auf Elektroautos ist Studien zufolge vielmehr das Fehlen einer hauseigenen Ladeinfrastruktur. Denn in der Garage daheim eine Ladestation zu errichten, ist, abgesehen vom Einfamilienhaus, nicht immer einfach. „Wer als Eigentümer einer Wohnung eine Ladestation installieren will, braucht dazu die Zustimmung aller anderen Miteigentümer. Ist man Mieter einer Wohnung, muss der Gebäudeeigentümer seine Erlaubnis geben“, erklärt Martin Prunbauer, Präsident Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund. Erschwerend komme im Wohnungseigentumsgesetz dazu, dass nicht abgegebene Stimmen von Eigentümern als Ablehnung gewertet werden.

Vom „Right to Plug“

Das soll sich allerdings ändern: Mit der im Sommer 2020 präsentierten Initiative „Right to Plug“ wollen Justiz- und Umweltministerium regulatorische Hindernisse im Wohnungseigentumsbereich, die dem Ausbau der E-Mobilität im Wege stehen, abschaffen. Der entsprechende Entwurf, der bereits für Herbst des Vorjahres angekündigt war, liege noch im Justizministerium, sollte aber demnächst präsentiert werden, heißt es dazu aus dem Umweltministerium.

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