Rücktrittsaufforderungen

Rücktritt bei Anklage? Rote Linie für Linzer Bürgermeister "verschiebbar"

Für den Linzer SPÖ-Bürgermeister ist die Schwere der Anschuldigung entscheidend. (Archivbild)
Für den Linzer SPÖ-Bürgermeister ist die Schwere der Anschuldigung entscheidend. (Archivbild)(c) imago/Rudolf Gigler
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Für Klaus Luger sei der Rücktritt eines SPÖ-Regierungsmitglieds bei einer Anklage nicht zwingend. Er warnt vor einer „Dauerkriminalisierung“ und appelliert an alle Parteien, sich mit Rücktrittsaufforderungen zurückzuhalten.

Für den Linzer Bürgermeister ist die "rote Linie" seiner Parteichefin Pamela Rendi-Wagner (beide SPÖ) "verschiebbar". Diese hatte nicht nur Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), sondern auch ihrem burgenländischen Parteifreund Landeshauptmann Hans Peter Doskozil den Rücktritt bei einer Anklage nahegelegt. Für Klaus Luger aber sei der Rücktritt eines SPÖ-Regierungsmitglieds bei einer Anklage nicht zwingend. Er sehe das "differenziert" und macht einen derartigen Schritt von der Schwere der Anschuldigung abhängig. Von "Dauerkriminalisierung" wie sie derzeit von allen Parteien wechselseitig betrieben werde, halte er nichts.

Grundsätzlich meint Luger, dass sich alle Parteien mit Rücktrittsaufforderungen zurückhalten sollten und nicht so "absolutistisch" reagieren sollten. Er wisse, wovon er spreche, fügt er an. Als nach einer Anzeige der Finanzpolizei wegen Nichtbearbeitung von mehr als tausend Anzeigen durch den Magistrat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft 2017 auch gegen den Bürgermeister Ermittlungen aufnahm, hätten ÖVP und Grüne ihn aufgefordert, bei einer Anklage sein Amt niederzulegen, erinnert er die heutigen Regierungsparteien im Bund. Die Ermittlungen gegen Luger und weitere Magistratsbeamte wurden nach zwei Jahren jedoch eingestellt. Dass hingegen ein oberösterreichischer Landtagsabgeordneter und Bürgermeister der ÖVP sein Mandat ruhend legte, als heuer gegen ihn ein Vergewaltigungsprozess eröffnet wurde, sei das Mindeste, so der Stadtchef.

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"Gewalt gegen Menschen oder Steuerhinterziehung" nennt Luger als Delikte, die für ihn bei einer Anklage einen Grund seien, die Regierungsfunktion abzugeben. Bei einer Amtsmissbrauchs-Anklage müsse das nicht unweigerlich geschehen. Wenn es etwa nur darum ginge, dass "Amtsabläufe besser organisiert gehörten", nennt er als Beispiel. Erfolge etwa in einem solchen Fall für einen zurückgetretenen Bürgermeister ein Freispruch, sei dessen Karriere am Ende, gibt er zu bedenken.

(APA/Red.)

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