Gesetz

Grüner Pass auch vom Bundesrat gebilligt

Mit dem Grünen Pass soll das Reisen innerhalb der EU erleichtert werden (Symbolbild)
Mit dem Grünen Pass soll das Reisen innerhalb der EU erleichtert werden (Symbolbild)(c) APA/BARBARA GINDL
  • Drucken

SPÖ und Neos stimmten der Regierungs-Vorlage zu. Die verlängerte Arbeitszeit für Spitalsärzte wurde auf die Wartebank geschickt.

Der "Grüne Pass" kann, wie von der Regierung anvisiert, mit 4. Juni in Österreich starten. Denn die zuvor in einer Nationalrats-Sondersitzung dafür gebilligte gesetzliche Grundlage nahm am Donnerstag auch die Bundesrats-Hürde. Wie im Vorfeld vereinbart, stimmte die SPÖ und darüber hinaus auch Neos zu. Nur die FPÖ stellte sich neuerlich gegen die entsprechende Änderung des Epidemiegesetzes.

Mit der Novelle wird die Möglichkeit für einen elektronischen Nachweis von Corona-Impfung, Genesung oder Testung eröffnet. Alternativ wird es auch ein PDF geben, das ausgedruckt werden kann. Auch sonstige schriftliche Nachweise werden laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) anerkannt.

Die Gesetzesänderung war in der Begutachtung scharf kritisiert worden. Die größten Kritikpunkte wurden allerdings gestrichen. Die SPÖ sah es als ihren Erfolg, dass weder die befürchteten Bewegungsprofile möglich sein werden noch eine große Datensammlung und -verknüpfung.

Arbeitszeit für Spitalsärzte auf der Wartebank

Weil die Opposition dagegen stimmte - die Verlängerung der Übergangsregelung für die (längere) Arbeitszeit für Spitalsärzte auf die Wartebank geschickt. Die Übergangsregelung läuft am 30. Juni 2021 aus - und die Verlängerung kann erst in acht Wochen in Kraft treten. Dazwischen drohe ein "Rechtschaos", übte die Ärztekammer umgehend scharfe Kritik an der Länderkammer.

Die Abstimmung über die - schon im Nationalrat von der Opposition abgelehnte - endete im Bundesrat mit Stimmengleichstand: 30 Mandatare waren dafür, 30 dagegen, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Damit ist das Inkrafttreten des Gesetzes für acht Wochen blockiert.

Die maximale Wochenarbeitszeit für Ärzte und Gesundheitspersonal in Spitälern wurde 2014 auf Druck der EU verkürzt. Österreich beschloss aber eine Übergangsregelung bis 30. Juni 2021, die nun bis 2028 verlängert werden soll. Damit kann die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden überschritten werden, wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt und die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Erlaubt ist bis Ende Juni 2025 ein Wochenschnitt von bis zu 55 Stunden, wenn darunter auch Bereitschaftsdienste vor Ort fallen. Für weitere drei Jahre, also bis Ende Juni 2028, wird dann eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von bis zu 52 Stunden erlaubt.

ÖVP und Grüne sehen, wie sie auch im Bundesrat betonten, diese Regelung als notwendigen Kompromiss, um die Versorgung in den Spitälern zu gewährleisten. Die Bundesräte der Opposition hielten der Regierung hingegen Versäumnisse vor. Sie würde nicht entsprechend auf die hohe Belastung und Personalmangel im Gesundheits- und Pflegebereich reagieren und EU-Vorgaben verspätet umsetzen.

Ärztekammer-Kritik

Dass die Opposition nicht zustimmte, rief scharfe Kritik der Ärztekammer hervor: "Mit dieser Blockade agiert die Länderkammer gegen Länderinteressen und hat damit bei der Erfüllung ihrer primären Funktion versagt", meinte Vizepräsident Harald Mayer in einer Aussendung. Der Bundesrat habe "ein Rechtschaos angerichtet, das jetzt die Ärztinnen und Ärzte ausbaden müssen". Jetzt breche eine achtwöchige Phase des Chaos an.

Ebenfalls für acht Wochen blockiert wurde vom Bundesrat die Aufdotierung der Investitionsprämie. Die Vorlage dafür war schon im zuständigen Ausschuss wegen rot-blauen Widerstands liegen geblieben. Nach Ablauf von acht Wochen werden die drei Milliarden im Topf dann derart aufgefüllt, dass ein Bedarf bis zu acht Milliarden abgedeckt werden kann. Die SPÖ kritisiert jedoch, dass der Projektstart bis Ende Mai erfolgt sein muss, was in manchen Fällen z.B. wegen fehlender Baustoffe unmöglich sei. Damit handle es sich beim Beschluss sogar um eine Verschlechterung.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Der Grüne Pass soll ab 1. Juli Reiseerleichterungen für Geimpfte, Getestete und Genesene bringen. (Symbolbild)
Abstimmung

Corona-Pass: Grüne wollen sich im EU-Parlament enthalten

Die Delegation weicht in dieser Frage von Gesundheitsminister Mückstein ab. Es sei unsicher, ob das Virus noch von Geimpften und Genesenen übertragen werden könne, so die Begründung.
Zertifikat

Grüner Pass: QR-Code für Corona-Genesene jetzt abrufbar

Über gesundheit.gv.at sind nun die Meldungen aus dem Epidemiologischen Meldesystem aller Genesenen übertragen. Wer eine Covid-Infektion in den letzten sechs Monaten überstanden hat, hat nun ein Zertifikat zur Verfügung.
GERMANY-HEALTH-VIRUS-TRANSPORT
Corona

Grüner Pass: Ein Start mit Komplikationen

Seit Donnerstag gibt es nun also eine erste Version des Grünen Passes – nur für Getestete und Genesene, und ganz simpel zu handhaben ist das System auch für diese (noch) nicht.
Coronavirus

Grüner Pass: EU-Parlament segnet Covid-Zertifikat ab

Der „Grüne Pass“ der EU zum Nachweis von Covid-Impfungen, -Tests und überstandenen Erkrankungen ist auf den letzten Metern. Nun braucht es die Zustimmung der EU-Staaten, damit der Pass vor der Haupt-Urlaubssaison eingeführt werden kann.
(Symbolbild)
Zertifikat

Grüner Pass mit QR-Code startet vorerst ohne Geimpfte

Die ersten Zertifikate mit EU-konformen QR-Codes können vorerst nur Genesene und Getestete digital erstellen und abrufen, Geimpfte sollen im „nächsten Schritt“ mit eingebunden werden.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.