Der VKI beanstandete etliche Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Lufthansa. Insgesamt 30 sind tatsächlich unzulässig, entschied das Höchstgericht.
Wien. In den Beförderungsbedingungen der Lufthansa sind bzw. waren 30 Klauseln rechtswidrig. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden (4Ob63/21z). Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums.
Unter anderem ging es dabei um sogenannte No-Show-Gebühren – Zusatzentgelte für den Fall, dass man einen gebuchten Flug nicht antritt. Konkret sollte der Flugpreis nachkalkuliert werden, wenn Kunden ihre Flüge nicht auf allen Teilstrecken oder nicht in der gebuchten Reihenfolge in Anspruch nahmen.